Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Die Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen hat für die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein große Bedeutung. Aus diesem Grund hat die KV Nordrhein in der Abteilung Vertragsärztliche Pflichten/Disziplinarwesen des Justitiariats die gesetzlich geforderte offizielle Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (§ 81 a SGB V) eingerichtet. Die Stelle geht Hinweisen nach, die auf Fehlverhalten oder Unregelmäßigkeiten hindeuten, insbesondere auf eine rechts- oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der KV Nordrhein.

An die Stelle kann sich jeder wenden, der einen konkreten Verdacht oder Hinweise auf ein Fehlverhalten mit obigem Hintergrund hat. Der jeweilige Sachverhalt sollte dabei möglichst konkret und detailliert geschildert werden.

Kontakt

Für eine Kontaktaufnahme senden Sie bitte eine E-Mail an:
antikorruption@kvno.de

oder schreiben Sie an folgende Adresse:

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Tersteegenstraße 9
40474 Düsseldorf