Notdienstpraxis

Zentrale Abrechnung über das Praxisverwaltungssystem einer Notdienstpraxis

Ab dem 01.04.2023 werden alle Notdienstpraxen (NDP) sukzessive an das zentrale Praxisverwaltungssystem (PVS) Duria² sowie der Telematikinfrastruktur angeschlossen. Ab Einsatz der zentralen PVS ist eine Abrechnung nur noch über diesen Weg möglich.

Die Abrechnung über die eigene Praxis (mit Ausnahme des Fahrdienstes) entfällt. In diesem Zuge entfällt das Einreichen von Papierunterlagen ersatzlos.

Alle grundlegenden Änderungen bei der Abrechnung in den Notdienstpraxen finden Sie auf dieser Seite.

Abgabe der Sammelerklärung für das 3. Quartal 2023 – Behandlungsfälle im Notdienst

Mit Einführung der zentralen Abrechnung der Notdienstpraxen gibt es auch für die Abgabe der Sammelerklärung eine wesentliche Änderung: Wenn Sie Ihren Bereitschaftsdienst in einer Notdienstpraxis leisten, die zentral über die PVS abrechnet, dürfen die erbrachten Fallzahlen nicht mehr in Ihrer Sammelerklärung angegeben werden. Mit der Unterschrift unter der Sammelerklärung wird automatisch bestätigt, dass die Notdienste in der Notdienstpraxis erbracht wurden.

Wenn Sie die in einer Notdienstpraxis mit zentraler PVS erbrachten Fälle auch in Ihrer regulären Sammelerklärung angeben, kommt es bei der Prüfung Ihrer Abrechnung zu Differenzen bei den Fallzahlen. Die KV Nordrhein muss Sie dann zur Klärung kontaktieren, was auf beiden Seiten zu Mehraufwand führt. Deshalb bitten wir Sie, in Notdienstpraxen mit zentraler PVS erbrachte Behandlungsfälle nicht noch einmal in Ihrer eigenen Sammelerklärung anzugeben.

Für Privatärzte gilt dieses Verfahren ebenfalls. Die Angabe einer Fallzahl in der Sammelerklärung ist nicht erforderlich, wenn die Abrechnung über die zentrale PVS der Notdienstpraxis erfolgt. Auch die Einreichung von Papierscheinen entfällt somit ersatzlos.

Zugriff auf das PVS der Notdienstpraxis

Sofern Sie Ihre Behandlungsscheine nachbessern oder Fälle nacherfassen wollen, wird Ihnen vom Dienstleister ein Citrix-Zugang zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass über den Citrix-Zugang keine Versichertenkarten eingelesen werden können. Sofern Sie Ihren Citrix-Zugang noch nicht aktiviert haben, können Sie sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: ti-notdienst@kvno.de

Häufige Fragen (Allgemeine Fragen)

Häufige Fragen (Detailfragen)

Bitte beachten Sie, dass wir im laufenden Quartal keinen Einblick in die Abrechnung der NDP haben. Anfragen bezüglich der Erfassung Ihrer im Notdienst erbrachten Leistungen können wir daher nicht beantworten.

Wir empfehlen Ihnen, die Kontrolle aktiv über Ihren persönlichen Citrix-Zugang durchzuführen.