Krankentransport

Verordnung von Krankenbeförderung

Eine Krankenbeförderung gesetzlich versicherter Patienten in Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse muss medizinisch notwendig sein und kann nur für bestimmte Behandlungen erfolgen.  Fahrten zum Abholen von Rezepten oder Erfragen von Befunden sind nicht verordnungsfähig. Auch sollte das notwendige Transportmittel im Vorfeld geprüft werden.

Bei der Verordnung eines Krankentransportwagens  achten Sie bitte auf eine konkrete Erläuterung des Gesundheitszustands des Patienten (z. B. Angabe des ICD-Codes), aus der sich die Notwendigkeit für die medizinisch-technische Ausstattung bzw. eine medizinisch-fachlichen Betreuung für den KTW-Transport ableiten lässt. Es reicht nicht, auf dem Verordnungsblatt (Muster 4 der Krankentransportrichtlinie) lediglich „Krankentransportwagen“ anzukreuzen.

 

Kontakt

KV Nordrhein Serviceteam