Qualitätssicherung

Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung ist eine Kernaufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Mehr als zwei Drittel aller diagnostischen und therapeutischen Kassenleistungen sind bereits Qualitätssicherung-Leistungen. Sie unterliegen einer zusätzlichen Qualitätskontrolle und somit einer Genehmigungspflicht durch die KV. Damit ist der Leistungsbereich der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten das am gründlichsten gesicherte und überprüfte medizinische Arbeitsgebiet in der ambulanten Versorgung. Im Jahr 2008 wurden rund 19.000 neue Genehmigungen durch die KV Nordrhein erteilt. Damit stieg die Gesamtzahl aller vergebenen Berechtigungen eine bestimmte Leistungen zu erbringen auf rund 70.300.

Der Nachweis einer qualitätsgesicherten Behandlung durch niedergelassene Mediziner umfasst die fachlichen und apparativen Voraussetzungen als auch die Logistik und eine patientenorientierte Ausrichtung der Praxen. Hierzu gehören unter anderem Ausbildung, stete Fortbildung gemäß der rechtsverbindlichen Richtlinien für Ärzte und Psychotherapeuten, Vorgaben und Überprüfungen der Gerätschaften zur Diagnostik und Therapie sowie deren regelmäßige Rezertifizierungen und spezifisch auf die Praxen ausgerichtete Schulungen zum Qualitätsmanagement, die das gesamte Praxisteam einschließen.

Die formalen Grundlagen der Qualitätssicherung legen das Berufsrecht, der Gesetzgeber und weitere staatliche Normen (zum Beispiel bei der Eichordnung und Röntgenverordnung) sowie die gemeinsame Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen, der Gemeinsame Bundesausschuss und die ärztliche Selbstverwaltung (Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen).

In zahlreichen medizinischen Bereichen von Aids bis Zytologie gibt es konkrete Vorgaben, die ein Kassenarzt erfüllen muss, um von der KV die Genehmigung zu erhalten, in diesem Bereich tätig sein zu können. Diese Genehmigungen sind auch für ihr Fortbestehen an Bedingungen geknüpft. Beispielsweise durch Stichprobenprüfungen oder den Nachweis regelmäßiger Dokumentationen ermitteln die KVen im Einzelnen den aktuellen Qualitätsstandard.