Hybrid DRGs

Zwei Hände mit Gummihandschuhen, die einander OP-Besteck anreichen
© xixinxing | AdobeStock

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen rund um die Hybrid-DRG-Abrechnung.

Die dazugehörige Vereinbarung wurde Anfang März rückwirkend zum 01.01.2024 zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband geschlossen.

Für das Kalenderjahr 2024 gilt eine Übergangsregelung, die die Abrechnung der Hybrid-DRGs als Pseudoziffern über die Quartalsabrechnung vorsieht. Ab dem 01.01.2025 soll das eigentliche Abrechnungsverfahren, der elektronische Datenaustausch nach §295 Absatz 1 Satz 1 SGB V, durchgeführt werden.  

Unter dem folgenden Link informiert die KBV zu dem Thema:

KBV - Ärzte können neue Hybrid-DRG abrechnen – KBV und GKV-Spitzenverband einigen sich auf Abrechnungsverfahren

Hier geht es zum zertifizierten Hybrid-DRG-Grouper im KVNO Portal: www.kvnoportal.de/drg

Aktuell befindet sich dieser Bereich noch im Aufbau, wir haben allerdings schon mal FAQs für Sie zusammengestellt.

Fragen zum Thema "Grouper"

Fragen zum Thema "Abrechnung"