Hybrid DRGs

Zwei Hände mit Gummihandschuhen, die einander OP-Besteck anreichen
© xixinxing | AdobeStock

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen rund um die Hybrid-DRG-Abrechnung.

Die dazugehörige Vereinbarung wurde Anfang März rückwirkend zum 01.01.2024 zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband geschlossen.

Für das Kalenderjahr 2024 gilt eine Übergangsregelung, die die Abrechnung der Hybrid-DRGs als Pseudoziffern über die Quartalsabrechnung vorsieht. Ab dem 01.01.2025 soll das eigentliche Abrechnungsverfahren, der elektronische Datenaustausch nach §295 Absatz 1 Satz 1 SGB V, durchgeführt werden.  

Unter dem folgenden Link informiert die KBV zu dem Thema:

KBV - Ärzte können neue Hybrid-DRG abrechnen – KBV und GKV-Spitzenverband einigen sich auf Abrechnungsverfahren

Hier geht es zum zertifizierten Hybrid-DRG-Grouper im KVNO Portal:

www.kvnoportal.de/drg

Die Abrechnungsvereinbarung

Die Bestimmungen zur Abrechnung von Hybrid-DRGs sehen vor, dass die abrechnende Stelle explizit durch die Leistungserbringenden beauftragt werden muss. Um Ihnen diesen Vorgang zu erleichtern, haben wir eine Abrechnungsvereinbarung sowie ein Stammdatenblatt als Anlage 1 zur Vereinbarung erstellt. Die Abrechnungsvereinbarung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2024.

Bitte senden Sie die vollständig und korrekt ausgefüllte (inkl. Steuer-ID und BSNR) und vom/von den jeweiligen Zeichnungsberechtigten unterschriebene Abrechnungsvereinbarung in zweifacher Ausführung sowie die Anlage 1 von jedem Operateur einzeln ausgefüllt und unterschrieben postalisch an folgende Adresse:

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Vertragsabteilung
40182 Düsseldorf

Hinweis: Sie können die Abrechnungsvereinbarung und das Stammdatenblatt auch direkt am PC ausfüllen. Das erhöht die Lesbarkeit bei der Bearbeitung. Die ausgefüllten Dokumente können Sie dann für den postalischen Versand ausdrucken. Fehlerhafte und/oder unvollständige Abrechnungsvereinbarungen können von der KV Nordrhein nicht bearbeitet werden!

Aktuell befindet sich dieser Bereich noch im Aufbau, wir haben allerdings schon mal FAQs für Sie zusammengestellt.

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