Honorar Letzte Änderung: 01.12.2023, 10:37 Uhr

HVM-Änderungen zum 1. Quartal 2024

Die Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.11.2023 einige Änderungen des HVM ab dem 1. Quartal 2024 beschlossen.

Die wichtigsten Änderungen möchten wir Ihnen kurz vorstellen:

  • Keine Fallzahlzuwachsbegrenzung für Hausärzte.
    Da im hausärztlichen Bereich nur noch eine Arztgruppe verblieben ist (Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin, Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte und die Fachärzte für Innere Medizin) ist eine Fallzahlzuwachsbegrenzung nicht mehr notwendig.
  • Für den fachärztlichen Bereich wird die Fallzahlzuwachsbegrenzung zunächst für das Jahr 2024 ausgesetzt.
    Hier liegt der Grund in den veränderten Bedingungen bei der Abrechnung von TSVG-Konstellationen. Hierdurch kommt es natürlich zu Verschiebungen in den RLV-Bereich, welche für die betroffenen Praxen nicht zu einem weiteren Nachteil führen sollen.
  • Die weiteren Änderungen sind nur redaktioneller Art