Abrechnung EBM Honorar KVNO aktuell Letzte Änderung: 13.05.2024 12:06 Uhr

Weitere DiGA dauerhaft ins DiGA- Verzeichnis aufgenommen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat im März 2024 zwei weitere digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) dauerhaft ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen: „priovi - digitale Unterstützung der Borderline-Behandlung“ und „Endo-App“ zur multimodalen Unterstützung von Endometriose-Betroffenen.

Beide Apps waren zur Erprobung vorläufig im DiGA-Verzeichnis gelistet. Nach dem erforderlichen positiven Nutzennachweis wurden sie jetzt dauerhaft aufgenommen.

Da das BfArM keine erforderlichen ärztlichen Tätigkeiten für die DiGA „priovi – digitale Unterstützung der Borderline-Behandlung“ und die „Endo-App“ bestimmt hat, hat der Bewertungsausschuss entschieden, keine gesonderten Leistungen in den EBM aufzunehmen. Die Versorgung mit den zwei neuen DiGA ist Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung und Bestandteil der berechnungsfähigen Gebührenordnungspositionen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist der EBM innerhalb von drei Monaten nach einer dauerhaften Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis anzupassen, soweit ärztliche Leistungen für die Versorgung mit der jeweiligen Anwendung erforderlich sind (Paragraf 87 Absatz 5c SGB V).