Abrechnung EBM Honorar KVNO aktuell Letzte Änderung: 17.07.2024 11:10 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Überblick: Ultraschalldiagnostik in der Schwangerschaft

Wie in den Praxisinfos der KVNO aktuell (Ausgabe 01+02 | 2024) berichtet, können Ärztinnen und Ärzte können seit Januar 2024 neben den Leistungen der Ultraschalldiagnostik in der Schwangerschaft auch Leistungen des Kapitels 33 abrechnen.

Hierzu hat der Bewertungsausschuss die Abrechnungsausschlüsse im EBM angepasst. Bei der Nebeneinanderberechnung von Leistungen der Mutterschaftsvorsorge sowie Ultraschallleistungen sind die Abrechnungsbestimmungen des EBM zu beachten.

Kontakt

KV Nordrhein Serviceteam