Vertrag Qualität KVNO aktuell Letzte Änderung: 06.11.2023 17:30 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Stereotaktische Radiochirurgie: Vorgaben für die Genehmigung

Zum 1. Oktober 2023 wurden mehrere neue Gebührenordnungspositionen (GOP) zur Stereotaktischen Radiochirurgie (SRS) in den EBM aufgenommen

Grundlage sind die Nummern 40 und 41 der Anlage I, „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“, der Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ (MVV-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses. Bei dem Verfahren handelt es sich um eine besondere Form der Strahlentherapie. Grundsätzlich benötigen Fachärztinnen und Fachärzte für Strahlentherapie und für Neurochirurgie eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, um die neue Methode durchführen und abrechnen zu können.

Es existiert zwar eine Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-Vereinbarung) zur Strahlendiagnostik und –therapie, aber für Fachärztinnen und Fachärzte für Neurochirurgie sind noch keine entsprechenden Genehmigungsvoraussetzungen enthalten. Daher besteht für Fachärztinnen und Fachärzte für Neurochirurgie übergangsweise kein Genehmigungserfordernis.

Für Fachärztinnen und -ärzte für Strahlentherapie besteht nach Paragraf 9 Absatz 1 der QS-Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie bereits die Genehmigungsmöglichkeit für die neuen Leistungen. Eine Änderung der Vorgaben ist nicht erforderlich.