Abrechnung Vertrag EBM Honorar Impfung KVNO aktuell Letzte Änderung: 06.11.2023 17:09 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Satzungsimpfungen: Neuer Vertrag mit der Mobil Krankenkasse

Die Mobil Krankenkasse und die KV Nordrhein haben zum 1. Oktober 2023 eine Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Satzungsimpfungen abgeschlossen.

In der nachstehenden Tabelle sind die vereinbarten Impfleistungen, Symbolnummern (SNR) und Vergütungen aufgeführt. Hierbei handelt es sich um die bekannten, bereits mit anderen Krankenkassen vereinbarten SNR. Die Impfleistungen werden extrabudgetär von der Mobil Krankenkasse finanziert.

Impfung SNR Vergütung für die erste Impfung im Arzt-Patienten-Kontakt Vergütung je Impfung ab der zweiten Impfung im selben Arzt-Patienten-Kontakt
Einfachimpfungen     7,50 €
Hepatitis A 89703 15 € 7,50 €
Hepatitis B 89704 15 € 7,50 €
FSME 89706 15 € 7,50 €
Meningokokken
(A, C, W135, Y)
89708 15 € 7,50 €
Meningokokken B 89708D 15 € 7,50 €
Meningokokken C 89708C 15 € 7,50 €
Tollwut 89709 15 € 7,50 €
Typhus 89710 15 € 7,50 €
Cholera 89712 15 € 7,50 €
Gelbfieber 89713 15 € 7,50 €
Malariaprophylaxe (Tabletten) 89714 10 € 10 €
HPV, erste und ggf. zweite Impfung 89715A 6 € 6 €
HPV, letzte
Impfung
89715C 21 € 21 €
Japanische Enzephalitis 89716 15 € 7,50 €
Mehrfachimpfungen      
Hepatitis A und B
(Kombinationsimpfstoff)
89705 15 € 15 €
Typhus und
Hepatitis A
(Kombinationsimpfstoff)
89711 15 € 15 €

 

Der jeweilige Impfstoff ist dabei mit Muster 16 auf den Namen der oder des Versicherten zulasten der Krankenkasse zu beziehen. Hierbei ist in das Markierungsfeld 8 (Impfstoffe) eine „8“ einzutragen. Ein Bezug zulasten des Sprechstundenbedarfs ist ausgeschlossen. Zuzahlungspflichtige Versicherte müssen die gesetzlichen Zuzahlungen für die Impfstoffe entrichten.