Psychotherapie KVNO aktuell QS Psychotherapie Letzte Änderung: 17.07.2024 11:23 Uhr Lesezeit: 3 Minuten

Psychotherapie: Was sind die nächsten Schritte bei der Einführung des neuen QS-Verfahrens?

Am 1. Januar 2025 startet das neue Verfahren zur Qualitätssicherung (QS) Ambulante Psychotherapie.

Bevor das Verfahren bundesweit flächendeckend eingeführt wird, soll es über sechs Jahre regional in den KV-Bereichen Nordrhein (KVNO) und Westfalen-Lippe (KVWL) erprobt werden. Auf lange Sicht ist vorgesehen, das bisherige Antrags- und Gutachterverfahren im Bereich der ambulanten Psychotherapie durch den neuen Prozess zu ersetzen. Wir geben einen Überblick bezüglich der nächsten Schritte.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit der Erarbeitung technischer Spezifikationen als auch Vorgaben für die Fragebögen zur Umsetzung der beschlossenen Richtlinie für ein QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie beauftragt. Zur Datengewinnung werden, unabhängig von der Diagnose und dem Psychotherapieverfahren, eine fallbezogene Dokumentation der psychotherapeutischen Praxis und eine Patientenbefragung eingesetzt. Hierbei werden alle Erwachsenen ab 18 Jahren eingeschlossen, die ihre Kurzzeit- oder Langzeittherapie (Einzeltherapie) regulär beendet haben. Vom Verfahren ausgeschlossen werden lediglich Personen mit einer Demenz oder einer Intelligenzminderung.

Das IQTIG wird die technischen Spezifikationen zeitnah veröffentlichen, sodass die beiden NRW-KVen und potenzielle Softwareanbieter diese umsetzen können. Sobald hier nähere Informationen vorliegen, werden die Betreffenden von der KV Nordrhein entsprechend informiert. Die vorgegebene Regionalkonferenz (Informationsveranstaltung) des IQTIG findet erstmalig in diesem Jahr statt und ist bereits terminiert. Am 18. und 20. September 2024 wird online über das neue Qualitätssicherungsverfahren informiert und die Möglichkeit geboten, Fragen zu stellen. Weitere Informationen stellt das IQTIG auf seiner Website bereit: t1p.de/iqtig-ambpt

Hinsichtlich der Finanzierung und Vergütung wird sowohl die KVNO als auch die KVWL mit den Krankenkassen verhandeln, sodass aufgrund der regionalen Erprobung keine Nachteile entstehen sollten. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen noch keine konkreten Informationen zur Verfügung. Über neuere Entwicklungen berichten wir umgehend.

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