KVNO aktuell Letzte Änderung: 13.05.2024 11:58 Uhr Lesezeit: 3 Minuten

Praxis-IT: PVS sollen besser werden

Praxisverwaltungssysteme (PVS) müssen verlässlich und benutzerfreundlich sein. Doch daran hapert es immer wieder, wie Praxen berichten und eine repräsentative Umfrage des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) bestätigt.

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© KBV
An diesem Logo erkennen Praxen künftig, ob ein PVS-Anbieter die erhöhten Praxisanforderungen erfüllt.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bietet PVS-Herstellern nun einen Rahmenvertrag an, der das Anforderungsprofil der Praxen konkretisiert – zum beiderseitigen Nutzen.

Praxen sind auf ihre IT angewiesen. Funktioniert sie nicht einwandfrei, stört das den Praxisablauf. Immer wieder berichten Ärztinnen und Ärzte von technischen Problemen, sei es beim Einlesen der eGK oder dass es bei der Nutzung von TI-Anwendungen zu Systemabstürzen kommt. Rufen sie dann bei der Servicehotline ihres PVS-Anbieters an, dauert es oft lange, bis sie Hilfe bekommen – und müssen für den zusätzlichen Support nicht selten auch noch extra zahlen.
Dass die Unzufriedenheit mit der Praxissoftware weit verbreitet ist, belegt auch eine erstmalige bundesweite Praxisumfrage des Zi zum PVS-Markt: Unter anderem würden drei von vier Arzt- und Psychotherapiepraxen ihre aktuelle Software eher nicht weiterempfehlen. Rund die Hälfte der niedergelassenen Praxen ist explizit unzufrieden mit ihrer jeweiligen Software-Anwendung. Mehr als 10.000 Niedergelassene nahmen an der Befragung teil.

Bisherige Zulassungsverfahren für PVS durch die KBV und gematik zielten rein auf die Überprüfung von Funktionen und gesetzlichen Mindestanforderungen ab. Ein weiteres Instrument soll nun die Position der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) gegenüber den Softwareanbietern stärken. Praxen sollen sich auf ihre Software verlassen können, wenn es um Leistung, Qualität und Transparenz geht. Die KBV hat daher gemeinsam mit der KVNO und anderen KVen einen Anforderungskatalog entwickelt, der über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht. Er formuliert zusätzliche Anforderungen, die im Praxisalltag ebenso wichtig sind wie die reine Funktionalität: Nutzerfreundlichkeit, Preisgestaltung, Sicherheit, Service, Updates, Supportstrukturen und Einhaltung von Standards.

Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit

In der Rahmenvereinbarung nach Paragraf 332(b) SGB V sind diese zusätzlichen Anforderungen ausformuliert. Erfüllt ein Anbieter die Vorgaben, so kann er dies durch Abschluss eines Vertrages mit der KBV dokumentieren. Außerdem verpflichtet er sich, seinen Kunden einen Vertrag entsprechend der Rahmenvereinbarung anzubieten. Für die Praxen hat das
viele Vorteile. Kosten werden transparenter dargestellt und sind somit vergleichbarer. So wissen Praxisinhaber genau, was finanziell auf sie zukommt und wie lange die vereinbarten Preise gelten. Auch wird die Praxis vom PVS-Anbieter über Installationen und sicherheitskritische Einstellungen informiert. Und es gibt auf Anbieterseite einen festen Ansprechpartner, der sich innerhalb vereinbarter Servicezeiten um die Anliegen kümmert.

Die Rahmenvereinbarung nach Paragraf 332(b) SGB V wurde Ende März final veröffentlicht. Bisher gibt es noch keine Vereinbarung mit einem PVS-Anbieter. Es bleibt abzuwarten, wann dies der Fall sein wird - ebenso inwieweit das Angebot einer solchen Rahmenvereinbarung Auswirkungen auf den PVS-Markt hat und Praxen dann von einem Mehr an Transparenz profitieren. Aber auch KVNO-Mitglieder, die momentan noch keinen PVS-Wechsel anstreben, profitieren künftig von den Rahmenvereinbarungen, erläutert Gilbert Mohr von der Stabsstelle eHealth der KVNO: „So können sie sich zum Beispiel einen schnellen Überblick zur Leistungsfähigkeit des Marktes verschaffen und ihren derzeitigen PVS-Anbieter zu einem besseren Preis-Leistungsangebot motivieren.“

Alle Ergebnisse der Zi-Umfrage unter www.zi.de