Arzneimittel Verordnung KVNO aktuell Covid19 Letzte Änderung: 01.02.2024 12:06 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Paxlovid: Ab Februar anderer Bezugsweg

Das Arzneimittel Paxlovid (Nirmatrelvir / Ritonavir) ist zugelassen für eine COVID-19-Behandlung bei Erwachsenen, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko aufweisen, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln.

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© boryanam/AdobeStock
Der Bezugsweg ändert sich: Paxlovid geht in die Regelversorgung über.

Paxlovid sollte bei Vorliegen eines Risikofaktors für einen schweren COVID-19-Verlauf – insbesondere bei älteren Patientinnen und Patienten, ungeimpften/unvollständig Geimpften sowie bei Patientinnen und Patienten mit hoher Wahrscheinlichkeit für Impfversagen analog der STIKO-Impfempfehlungen – angewendet werden. So empfiehlt es die Fachgruppe COVRIIN beim Robert Koch-Institut. Die Therapie sollte nur begonnen werden, wenn der Symptombeginn maximal fünf bis sieben Tage zurückliegt. Zudem sind zahlreiche Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteltherapien zu beachten, da Ritonavir ein Hemmstoff des CYP3A4-Enzyms ist.

Paxlovid wird bisher patientenindividuell verordnet und als Kostenträger seit April 2023 die jeweilige Krankenkasse angegeben. Ab dem 15. Februar 2024 werden nur noch Packungen auf dem regulären Vertriebsweg zur Verfügung stehen, die vom pharmazeutischen Unternehmer über den Großhandel in den Verkehr gebracht wurden. Die über den Bund zentral beschafften Packungen verlieren sukzessive ihre Haltbarkeit. Mit dem Vertriebsweg ändert sich auch die Pharmazentralnummer des Präparates (neu: 18380061).

Der pharmazeutische Unternehmer konnte im Rahmen der Preisverhandlungen eine bundesweite Praxisbesonderheit vereinbaren. Diese ist in Nordrhein mit der Sonderziffer 90977 zu kennzeichnen.


■ HON