Letzte Änderung: 13.05.2024 14:59 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

Neue TI-Anwendungen: TI-Messenger in den Startlöchern

Kurznachrichten via Smartphone sind im privaten Umfeld nicht mehr wegzudenken. Mit sogenannten TI-Messengern stehen der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft demnächst nun auch Dienste zur Verfügung, mit denen sie datensicher und institutionenübergreifend Kurzinformationen mit Kolleginnen und Kollegen austauschen können.

Den wohl bekanntesten Kurznachrichtendienst, Whats-App, nutzen in Deutschland über 80 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren mindestens einmal in der Woche. Auch bei älteren Menschen ist der Dienst inzwischen beliebt: Laut einer Onlinestudie von ARD und ZDF verwendet jeder Zweite aus der Generation 70+ den Chat-Dienst regelmäßig.

Viele nutzen Kurznachrichten-Apps auch im beruflichen Kontext. Im Gesundheitswesen war dies aber mit Blick auf die besonders schützenswerten Patientendaten bislang nicht empfehlenswert und durch Datenschutzvorschriften auch reglementiert. Eingedenk des Vorteils, den die Nutzung solcher Anwendungen auch Beschäftigten in Versorgungs- und Pflegeeinrichtungen bringt, hat die gematik nun Rahmenbedingungen für Kurznachrichtendienste in der Telematikinfrastruktur – sogenannte „TI-Messenger, kurz: TIM – geschaffen. Mit Famedly wurde im April der erste TI-Messenger von der gematik zugelassen. Weitere werden in den nächsten Monaten folgen.

Wie funktionieren TI-Messenger?

Der TI-Messenger ist ein sicheres Instant-Messaging-System, das es Akteuren im Gesundheitswesen ermöglicht, schnell und einfach Kurznachrichten auszutauschen. Seine wichtigsten Eigenschaften sind:

  • Datenschutz- und Informationssicherheit: TIM ist für die Übertragung von Patientendaten geeignet. Die technische Grundlage ist ein sicheres, geschlossenes System, an dem nur berechtigte Personen mit TI-Authentifizierung teilnehmen können.
  • Institutionenübergreifend: Nachrichten können auch zwischen verschiedenen Institutionen des Gesundheitswesens ausgetauscht werden. Die Kontaktdaten aller TIM-Teilnehmenden sind im TI-Messenger hinterlegt, sodass man nicht lange suchen muss. So können Ärztinnen, Psychotherapeuten, MFAs, Pflegekräfte und Apotheken untereinander mühelos Nachrichten senden und empfangen.
  • Unterschiedliche Nachrichtentypen: Neben dem Versenden und Empfangen von Texten ist auch der Austausch von Dateien möglich, z. B. Bilder oder Audios.
  • Chatgruppen: Man kann mühelos Chatgruppen mit ausgewählten Teilnehmenden anlegen, z. B. für den fallbezogenen Austausch.
  • Keine Datenspeicherung: TI-Messenger speichern keine Daten dauerhaft. Sofern behandlungsrelevante Patientendaten ausgetauscht werden, sollten Praxen diese gegebenenfalls auf anderen gesicherten Medien speichern und archivieren – idealerweise über eine Schnittstelle direkt im Praxisinformationssystem. Die Möglichkeit hierfür müsste mit dem PVS-Anbieter geklärt werden.

TI-Messenger laufen auf Smartphones und Tablets. Damit ist die Nutzung auch außerhalb der Praxisräumlichkeiten möglich. Sie ist außerdem völlig freiwillig. In den nächsten Monaten werden verschiedene TI-Messenger auf den Markt kommen. Eine Voraussetzung für ihre Genehmigung ist, dass sie interoperabel sind. Nutzende des einen können dann also auch mit Anwendern eines anderen TI-Messengers kommunizieren.

Wo ist der Unterschied zu KIM?

Über KIM, den sicheren E-Mail-Dienst innerhalb der Telematikinfrastruktur, werden strukturierte Nachrichten übertragen, zum Beispiel eArztbriefe mit einem unmittelbaren Bezug zu Patientinnen und Patienten oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Der TI-Messenger eignet sich daher insbesondere dafür, niedrigschwellig Kurznachrichten auszutauschen, etwa für Rückfragen zu verordneten Medikamenten oder Laborbefunden. Auch die Bitte um einen Rückruf ist über TIM schnell adressiert.

In der ersten Ausbaustufe beschränkt sich die Möglichkeit zum Nachrichtenaustausch auf Arzt- bzw. Psychotherapeutenpraxen und einige weitere Institutionen im Gesundheitswesen wie Pflegedienste oder Apotheken. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen dann auch Patientinnen und Patienten auf TIM zugreifen können, und zwar über die elektronische Patientenakte, allerdings immer nur nach Veranlassung durch den Behandelnden. Ein echter Mehrwert für die Patientenkommunikation!

  • Bernhard Acke