Abrechnung EBM Honorar KVNO aktuell Letzte Änderung: 13.05.2024 11:50 Uhr Lesezeit: 1 Minuten
Mammographie-Screening: EBM wird zum 1. Juli angepasst
Ab 1. Juli können auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen.
Im selben Zug wird der EBM angepasst. Danach können alle Ärztinnen und Ärzte, die am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen, auch bei Patientinnen zwischen 70 und 75 Jahren die Gebührenordnungspositionen (GOP) des Abschnitts 1.7.3.1 EBM abrechnen. Hierzu gehören unter anderem das Aufklärungsgespräch, die Abklärungsdiagnostik sowie die Röntgenuntersuchung.
Aufgrund neuer Empfehlungen hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Altersgrenze angehoben und die Krebsfüherkennungs-Richtlinie entsprechend geändert. Davor hatten lediglich Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Mammographie-Screening. Zusätzlich wurden die Vorgaben an die Screening-Einheiten flexibilisiert. So dürfen laut G-BA künftig bis zu drei (statt zwei) für das Programm verantwortliche Ärztinnen oder Ärzte den Versorgungsauftrag übernehmen.
Screening-Einheiten sowie hausärztlichen und gynäkologischen Praxen wird empfohlen, Patientinnen auf die Änderung der Teilnahmebedingungen hinzuweisen. Der G-BA stellt auf seiner Website ein Infoblatt für Frauen der neu anspruchsberechtigten Altersgruppe bereit.