KVNO aktuell Letzte Änderung: 01.02.2024 10:30 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

KVNO und Krankenkassen einigen sich auf Mittel für 2024

Die Mittel für die ambulante Versorgung und die Vergütung der Vertragsärztinnen und -ärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten in Nordrhein steigen im kommenden Jahr um rund 190 Millionen Euro.

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Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) und die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände im Rheinland im Dezember 2023 geeinigt. Mit der Vereinbarung setzen die Verhandlungspartner die bundesweiten Vorgaben für 2024 um und verständigten sich ergänzend auf die Fortführung regionaler Sonderregelungen.

Unter Berücksichtigung der bereits auf Bundesebene vereinbarten Beschlüsse zum Orientierungspunktwert und der Veränderungsrate bei Morbidität und demografischer Entwicklung steigt die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) in Nordrhein 2024 um insgesamt gut 128 Millionen Euro. Um zusätzlich etwa 62 Millionen Euro wächst die Vergütung für die sogenannten Einzelleistungen inklusive der Fortführung bisheriger Sondervereinbarungen und Zuschläge – hierzu zählt etwa die Förderung der Schlafdiagnostik.

Extrabudgetäre Elemente verlängert

Neben der Umsetzung der Bundesvorgaben konnten sich die KVNO und die Krankenkassen/-verbände in den Verhandlungen auch auf die Fortführung weiterer nordrhein-spezifischer Vereinbarungen einigen – dazu gehört beispielsweise die bis Ende 2024 verlängerte extrabudgetäre Finanzierung der Leistungen der Polysomnographie und Polygraphie. Ebenso setzen die nordrheinischen Krankenkassen auch im nächsten Jahr die seit 2020 bestehende Förderung des ambulanten Notdienstes in Nordrhein fort. Die Förderung erhöht sich dieses Jahr noch einmal deutlich um fünf auf insgesamt sieben Millionen Euro und umfasst nun die gesamten Notdienst-Strukturen im Landesteil - bislang galt die finanzielle Unterstützung „nur“ dem Auf- und Ausbau der Portalpraxen in Nordrhein. Außerdem konnten sich die Verhandlungspartner auf eine Fortführung der Pflegeheimversorgung im Rheinland verständigen, wofür weitere vier Millionen Euro zur Verfügung stehen.

„Mit Blick auf die Bundesvorgaben waren unsere regionalen Verhandlungsspielräume allgemein begrenzt“, kommentiert Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KVNO, das diesjährige Verhandlungsergebnis. Die KVNO habe mit ihren Verhandlungspartnern einen konstruktiven und sachlichen Dialog erlebt und am Ende eine gemeinsame Lösung gefunden. „Unbedingt erforderlich ist eine tragfähige Finanzierung unserer Notdienst-Strukturen. Als ersten gemeinsamen Schritt haben wir mit den Krankenkassen eine Erhöhung des Finanzierungsvolumens vereinbaren können. Die Finanzierung des ambulanten Notdienstes muss aber generell im Bund auf eine neue Basis gestellt werden, insbesondere müssen diese Vereinbarungen schiedsamtsfähig sein“, sagt Bergmann.

Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, bilanziert im Namen der gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland, ein angespannter finanzieller Rahmen und enge Restriktionen in den gesetzlichen Vorgaben hätten den Kompromiss nicht leichtgemacht. „Aber wir haben ihn gefunden und das ist gut. In diesem Geist neue Antworten auf die grundlegenden Fragen der demografischen Entwicklung sowohl bei den Patientinnen und Patienten als auch bei den Ärztinnen und Ärzten, bei der Versorgungssicherheit in Stadt und Land und beim Umbau unserer Versorgungsstrukturen zu finden, wird die Aufgabe beider Seiten sein. Dafür ist der erfolgreiche Abschluss der Honorarverhandlungen die notwendige Basis.“

Die Verhandlungen hätten unter nicht ganz leichten Bedingungen schlussendlich zu einem guten gemeinsamen Ergebnis geführt, so Dirk Ruiss, Leiter der vdek Landesvertretung NRW. „Die Notdienstversorgung in Nordrhein wird damit erneut unterstützt und weiter gestärkt. Durch die vereinbarte Fortsetzung der besonderen Förderung der Pflegeheimversorgung, welche unter anderem die ärztlichen Hausbesuche in stationären Pflegeeinrichtungen fördert, leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Versorgungsstärkung.“

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