KVNO aktuell Letzte Änderung: 09.11.2023 00:00 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

KVNO aktuell 11 | 2023 - Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

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© KV Nordrhein | Lothar Wels
Dr. med. Carsten König (l.) und Dr. med. Frank Bergmann

die Redewendung „Steter Tropfen höhlt den Stein“ beschreibt, dass sich zum Erreichen eines Ziels Beharrlichkeit und Ausdauer weit mehr auszahlen als einmalige und heftige Aktivitäten. In der aktuellen Situation beweist dieser auf die Antike zurückgehende Rat, wie viel Wahrheit auch heute noch in ihm steckt – denn es wird deutlich, dass alle nach dem Krisentreffen von KBV und Länder-KVen am 18. August 2023 in Berlin sich kontinuierlich durchziehenden Aktionen nun nach und nach Wirkung zeigen. Ein ganz entscheidender Punkt: Geschlossenheit. Seit dem Treffen herrscht aus unserer Sicht mehr Einigkeit in der Vertragsärzte- und Psychotherapeutenschaft, als wir sie in den vergangenen Jahrzehnten in dem Ausmaß wahrgenommen haben. Wir stehen zusammen und sprechen mit einer Stimme. Das ist gut und verleiht unseren berechtigten und nachvollziehbaren Forderungen an die Politik mehr Gewicht.

Der Schulterschluss findet aber nicht nur innerhalb des vertragsärztlichen Systems statt, sondern auch darüber hinaus mit anderen wichtigen Akteuren des Gesundheitswesens. Das unterstreicht das Ausmaß der Krise, in der wir uns befinden. Die KBV hat etwa jüngst zusammen mit den Bundesvereinigungen der Apothekerverbände, ABDA, und der Kassenzahnärztinnen und –ärzte, KZBV, ein Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz auf den Weg gebracht, mit dem sie auf die unmittelbare Gefährdung der ambulanten und wohnortnahen medizinischen Versorgung durch die aktuelle Gesundheitspolitik hinweisen. Außerdem macht die KBV Druck auf die Politik mit einer Petition beim Deutschen Bundestag – mit dem Ziel, Politikerinnen und Politiker für die Probleme der ambulanten Versorgung zu sensibilisieren. Und wie verhält sich der für Gesundheitspolitik verantwortliche Minister Karl Lauterbach dazu?

Er lässt keine Gelegenheit aus, um deutlich zu machen, dass es ihm in erster (gefühlt auch in zweiter und dritter) Linie einzig und allein um die Krankenhauslandschaft geht. Die massiven Sorgen und Nöte des ambulanten Sektors lassen ihn völlig kalt und werden durchweg ignoriert – ein Grund mehr, jetzt nicht dabei nachzulassen, uns Gehör und Aufmerksamkeit zu verschaffen. Im Aktionsbündnis „Praxenkollaps – Nordrhein“ haben sich mittlerweile weit mehr als 30 Berufsverbände zusammengetan, um über verschiedene Aktionen deutlich zu machen, wie es wirklich um die Praxen steht. Ein aus unserer Sicht aktuell sehr dringliches Thema ist der ambulante Not- und Bereitschaftsdienst. Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass ein Zahnarzt, der als sogenannter Poolarzt im Notfalldienst der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg tätig ist, der Sozialversicherungspflicht unterliegt, wird nun noch einmal klarer, dass hier unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. Wir fordern eine zeitnahe Lösung seitens des Gesetzgebers – es braucht an der Stelle eine Gleichbehandlung der Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst mit jenen im Rettungsdienst, die von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Was wir auch dringend benötigen, ist eine höhere und extrabudgetäre Vergütung des ambulanten Notdienstes über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen. Das Thema Notdienst darf junge Medizinerinnen und Mediziner nicht davon abhalten, sich für die Niederlassung zu entscheiden.

Wir setzen uns außerdem dafür ein, dass eine Vorhaltefinanzierung für die ambulante Notfallversorgung kommt. Im stationären Bereich ist das bereits selbstverständlich. Dieser Schritt ist für uns dringend geboten – denn ohne ihn werden wir den ambulanten Notdienst definitiv nicht dauerhaft aufrechterhalten können.