Abrechnung Vertrag EBM Honorar KVNO aktuell Letzte Änderung: 17.01.2024 15:10 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

Kardioversion: Neue EBM-Leistung seit 1. Januar 2024 – Selektivverträge beendet

Die Kardioversion wurde zum 1. Januar 2024 als neue Leistung in den EBM sowohl für Kardiologinnen und Kardiologen als auch für Kinderkardiologinnen und -kardiologen aufgenommen.

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© natali_mis / AdobeStock

Aufgrund dieser nun kassenübergreifenden EBM-Regelung wurden die Selektivverträge zur Kardioversion mit der BARMER, BIG direkt gesund und dem BKK Landesverband Nordwest zum 31. Dezember 2023 außerordentlich beendet. Dies bedeutet, dass eine Behandlung der eingeschriebenen Versicherten nach diesem Vertrag und die Abrechnung der jeweiligen Leistungen seit dem 1.  Januar 2024 nicht mehr möglich sind.

Zur Abrechnung einer Kardioversion gelten nun folgende, neu in den EBM aufgenommene GOP:

  • GOP 13552 (1875 Punkte/223,76 Euro) für die Durchführung der Kardioversion von Kardiologinnen und Kardiologen bei Erwachsenen
  • GOP 04421 (1875 Punkte/223,76 Euro) für die Durchführung der Kardioversion von Kinder- und Jugendärztinnen/-ärzten mit dem Schwerpunkt Kinder-Kardiologie bei Kindern und Jugendlichen

Für die im Zusammenhang mit der externen elektrischen Kardioversion (GOP 04421 oder GOP 13552) durchgeführten Beobachtung und Betreuung sind die GOP 01501 und die GOP 01503 gemäß der Regelung im Anhang 8 EBM zusätzlich berechnungsfähig.

Die GOP 01501 ist für die Dauer von 30 Minuten und einmal am Behandlungstag berechnungsfähig. Die GOP 01503 ist anschließend je vollendete 30 Minuten und somit bis zu siebenmal am Behandlungstag abrechnungsfähig. Der Höchstwert der Gesamtüberwachungszeit beträgt vier Stunden. Die Vergütung erfolgt jeweils extrabudgetär. Bei der Vergütung der GOP sind die Sachkosten jeweils inkludiert.

  • Kai van Treek