Abrechnung Vertrag EBM Honorar Impfung KVNO aktuell Letzte Änderung: 06.11.2023 17:03 Uhr Lesezeit: 1 Minuten
HPV-Impfung: Bergische Krankenkasse erweitert Satzungsimpfungen
Seit dem 1. Oktober 2023 können Ärztinnen und Ärzte auch Versicherte der Bergischen Krankenkasse im Alter von 18 bis einschließlich 26 Jahren gegen HPV impfen und diese Leistung abrechnen.
Die Impfleistung wird außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung durch die Bergische Krankenkasse finanziert und wie folgt extrabudgetär vergütet:
Symbolnummer | Leistung | Vergütung |
89715A | für die 1. HPV-Impfung | 6 Euro |
89715A | für die ggf. 2. HPV-Impfung | 6 Euro |
89715C | für die letzte HPV- Impfung | 21 Euro |
Die Impfstoffe sind über Muster 16 auf den Namen der oder des Versicherten zulasten der Bergischen Krankenkasse zu beziehen. Hierbei ist in das Markierungsfeld 8 (Impfstoffe) eine „8“ einzutragen. Ein Bezug zulasten des Sprechstundenbedarfs ist ausgeschlossen. Zuzahlungspflichtige Versicherte müssen die gesetzlichen Zuzahlungen für die Impfstoffe entrichten.