KVNO aktuell Letzte Änderung: 17.07.2024 11:08 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Fluorchinolone sind Mittel der Reserve: Verordnungszahlen in Nordrhein stark rückläufig

Fluorchinolone werden seit vielen Jahren zur Behandlung bakterieller Infektionen angewendet.

Nach mehreren Sicherheitswarnungen der amerikanischen und europäischen Arzneimittelbehörden sind die Verordnungszahlen seit 2017 stark rückläufig: So wurden im Jahr 2023 in Nordrhein nur noch rund 26 Packungen pro 1000 gesetzlich Versicherte verordnet (2017: circa 64 Packungen), was im Jahr 2023 ungefähr dem Bundesdurchschnitt entspricht.

Ursprünglich verordnet in einem breiten Anwendungsspektrum, gelten Fluorchinolone wie beispielsweise Ciprofloxacin oder Levofloxacin wegen ihrer schwerwiegenden Nebenwirkungen als absolutes Mittel der Reserve. Daher sollten Fluorchinolone nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung verordnet werden, sofern andere Behandlungsoptionen nicht möglich sind. Besondere Vorsicht ist geboten bei Älteren, Patientinnen und Patienten mit Niereninsuffizienz, gleichzeitiger Kortikosteroidbehandlung und nach einer Organtransplantation.

Klassenspezifisch sind Schädigungen des Gelenkknorpels und des Sehnenapparats bis hin zum Sehnenriss beobachtet worden. Darüber hinaus wird vor Störungen im Glukosestoffwechsel (insbesondere Hypoglykämien) und zentralnervösen Nebenwirkungen gewarnt, die sich mitunter in Gereiztheit, Nervosität und Gedächtnisverlust äußern. Auch ist im Zusammenhang mit Fluorchinolonen über Fälle von Suizidalität berichtet worden.
 

PRAC rät zu strenger Indikationsstellung

Der europäische Ausschuss für Risikobewertung im Bereich Pharmakovigilanz (PRAC) empfiehlt eine strenge Indikationsstellung bei Fluorchinolonen wegen schwerer und langanhaltender Störwirkungen vorwiegend an Muskeln, Sehnen, Knochen und Nervensystem. Zuletzt informierten die Hersteller im Juni 2023 mit einem Rote-Hand-Brief über die Risiken bei der Anwendung von Fluorchinolonen.Sollten Fluorchinolone dennoch eingesetzt werden, müssen Patientinnen und Patienten über die möglichen Nebenwirkungen aufgeklärt werden, damit diese frühzeitig erkannt werden können. Auffällige unerwünschte Nebenwirkungen sind beispielsweise an die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (akdae.de) mitzuteilen.

Verordnungsbericht im KVNO-Portal

Ärztliche Mitglieder der KV Nordrhein können sich jederzeit mit dem Antibiotikaverordnungsbericht ihrer Praxis über ihr Verordnungsverhalten – auch im Vergleich zur jeweiligen Fachgruppe – informieren. Der Bericht steht quartalsaktuell im KVNO-Portal zur Verfügung.

  • TRT

 

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