Abrechnung Arzneimittel Honorar Qualität KVNO aktuell Letzte Änderung: 17.07.2024 11:13 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Fachliche Erleichterungen bei HIV-PrEP

Bei der HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV-PrEP) werden zum 1. Juli 2024 die fachlichen Anforderungen an eine Genehmigung vereinfacht.

Dazu wurde die Vereinbarung zur HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV-PrEP, Anlage 33 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ärzte) aktualisiert.

Die zum 1. Juli vereinbarten Änderungen betreffen die Hospitation, Fortbildungen und Anzahl der behandelten Personen im Zusammenhang mit dem Nachweis der fachlichen Befähigung zur HIV-PrEP gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung.

Danach wird die Mindestdauer der Hospitation von 16 auf acht Stunden verkürzt, im selben Zug werden die praktischen Inhalte der Hospitation konkretisiert. Als Nachweis der fachlichen Kompetenz beim erstmaligen Antrag auf Genehmigung ist nunmehr die Anwesenheit bei der Behandlung von mindestens sieben Personen mit HIV-PrEP erforderlich (zuvor waren es mindestens 15). Zur Aufrechterhaltung einer Genehmigung muss die Ärztin oder der Arzt die selbstständige Betreuung von jährlich durchschnittlich sechs Personen mit HIV-PrEP nachweisen (vormals zehn). Neu ist auch, dass die erforderlichen Fortbildungspunkte zukünftig vollständig online erworben werden dürfen.

Die Kosten für die HIV-PrEP werden bei Versicherten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko seit September 2019 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die vertragsärztliche Abrechnung dieser Leistungen erfolgt bislang extrabudgetär. Voraussetzung ist eine Genehmigung der KV Nordrhein.

Vergütung der ärztlichen Leistungen der HIV-PrEP

GOP
Beschreibung
Vergütung
01920
Beratung vor Beginn einer HIV-PrEP gemäß Anlage 33 zum BMV-Ärzte
163 Punkte / 19,45 Euro
01921
Einleitung einer HIV-PrEP gemäß Anlage 33 zum BMV-Ärzte
163 Punkte / 19,45 Euro
01922
Kontrolle im Rahmen einer HIV-PrEP gemäß Anlage 33 des BMV-Ärzte
163 Punkte / 19,45 Euro

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KV Nordrhein Serviceteam