Abrechnung EBM Honorar KVNO aktuell Letzte Änderung: 06.11.2023 16:57 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

EBM: Neue GOP für digitale Gesundheitsanwendungen

Für zwei digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) wurden zum 1. Oktober 2023 neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen.

Es handelt sich um die Apps „Oviva Direkt für Adipositas“ und die Webanwendung „Mawendo“ bei Kniescheibenerkrankungen.

Bei der Gesundheits-App „Oviva Direkt für Adipositas“ kann die neue GOP 01475 für die ärztliche Verlaufskontrolle und Auswertung berechnet werden. Dies ist einmal im Krankheitsfall möglich und die Leistung ist mit 64 Punkten (rund 7,35 Euro) bewertet. Laut DiGA-Verzeichnis unterstützt die Smartphone-App „Oviva Direkt für Adipositas“ die Behandlung stark übergewichtiger Menschen und hilft ihnen täglich dabei, ihre Gewohnheiten zu ändern und ihr Gewicht zu reduzieren.

Für die Webanwendung „Mawendo“ wurde die GOP 01476 in den EBM aufgenommen. Die Zusatzpauschale ist für die Auswahl und/oder Individualisierung von Inhalten dieser DiGA einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig und mit 64 Punkten (7,35 Euro) bewertet. Die GOP 01476 ist bei Versicherten ab Vollendung des 12. Lebensjahres berechnungsfähig. Bei „Mawendo“ wird laut DiGA-Verzeichnis ein Trainingsprogramm durch Ärztinnen und Ärzte ausgewählt und individuell auf die Patientin oder den Patienten angepasst. Dadurch können diese anschließend mithilfe der Webanwendung die Behandlung selbstständig unterstützen.

Die Erstverordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) ist seit dem 1. Januar 2023 Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen sowie sonstiger Gebührenordnungspositionen (GOP) des EBM, sofern diese im DiGA-Verzeichnis gelistet sind. Die neuen GOP sind Zusatzpauschalen, um die erforderlichen ärztlichen Leistungen im Zusammenhang mit einer dauerhaften DiGA zu vergüten.