Abrechnung EBM Honorar KVNO aktuell Letzte Änderung: 13.05.2024 11:47 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

EBM-Detailänderungen: Gentherapeutika bei Hämophilie

Der Bewertungsausschuss (BA) hat den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) bei den Gentherapeutika zur Behandlung schwerer Hämophilie angepasst.

Die Änderung erfolgt rückwirkend zum 1. April 2024 und betrifft gleich mehrere Gebührenordnungspositionen (GOP).

So streicht der BA rückwirkend zum 1. April 2024 die jeweils vierte Anmerkung zu den GOP 30320 bis 30323 (Infusionstherapie mit Valoctocogen Roxaparvovec) und zur GOP 30326 (Intravasale Infusionstherapie mit Etranacogen dezaparvovec 4h). Diese regelten bisher, dass die genannten GOP erst ab Inkrafttreten der Anlage IV (Gentherapeutika bei Hämophilie) der ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie berechnungsfähig sind.

Hintergrund: Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des BA zur Aufnahme der intravasalen Infusionstherapie mit Valoctocogen Roxaparvovec (Roctavian; 640. Sitzung) und Etranacogen dezaparvovec (Hemgenix) in den EBM hatte der Gemeinsame Bundesausschuss die Beratungen zur Anlage IV der ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie noch nicht abgeschlossen. Der Beschluss des G-BA ist am 21. Dezember 2023 erfolgt und am 26. März in Kraft getreten.