Arzneimittel Beratung Service KVNO aktuell Sprechstundenbedarf Letzte Änderung: 17.07.2024 11:20 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

Beratung: Gut vorbereitet in Sachen Prüfverfahren

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein baut das Beratungsangebot für ihre Mitglieder stetig aus. Seit Anfang 2024 bietet sie für Niedergelassene nun auch eine Prüfverfahrensberatung an. Im Interview mit der KVNO aktuell gibt Christine Brückner einen Einblick in ihre Arbeit.

data-gallery-buttons="["zoom","fullScreen","download","close"]"
© KV Nordrhein

Frau Brückner, was machen Sie in der Prüfverfahrensberatung?
Ich berate Ärztinnen und Ärzte, die einen Prüfantrag im Bereich Arzneimittel oder Sprechstundenbedarf erhalten haben oder sich bereits in einem laufenden Prüfverfahren befinden. Ich schaue, ob der Prüfantrag überhaupt gerechtfertigt ist, und erläutere, was im weiteren Verlauf des Verfahrens zu beachten ist. Außerdem informiere ich auch grundsätzlich zum Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung und Prüfverfahren. Was ich nicht kann, ist rechtsberatend tätig sein, denn die Prüfgremien treffen eigenverantwortlich Entscheidungen.

Wie sieht der Beratungsprozess konkret aus?
Beratungen zu allgemeinen Fragen konzentrieren sich auf die Erläuterung der rechtlichen Grundlagen der Wirtschaftlichkeitsprüfung, der Prüfvereinbarung und der unterschiedlichen Prüfungsarten. Ich weise darauf hin, welche Regelungen, Verordnungen und gesetzlichen Vorgaben die Praxis kennen sollte, damit sie gar nicht erst in eine Prüfung kommt. Außerdem erkläre ich, was in einem laufenden Prüfverfahren zu beachten ist. Hier spielt die Einhaltung von Fristen und die Formulierung einer aussagekräftigen Stellungnahme eine wichtige Rolle.

Worauf kommt es an, wenn sich eine Praxis bereits in einem Prüfverfahren befindet?
Zunächst muss ich den Sachstand ermitteln, also ob ein Prüfantrag gestellt wurde und welcher Verfahrensstand vorliegt. Geht es um eine Prüfung nach Durchschnittswerten oder um eine Prüfung in besonderen Fällen? Wurden bereits Maßnahmen durch die Prüfgremien beschlossen? Um das beurteilen zu können, fordere ich den Prüfantrag oder den Prüfbescheid bei der Praxis an. Gibt es bereits eine Stellungnahme des Arztes oder der Ärztin, ist es wichtig, auch diese zu kennen. Dann prüfe ich, ob gegebenenfalls wichtige Informationen fehlen, die die Prüfungsstelle kennen sollten und gebe entsprechende Hinweise. Hat die Praxis noch keine Stellungnahme verfasst hat, unterstütze ich die Ärztin oder den Arzt bei der Argumentation und Aufbereitung entlastender Nachweise gegenüber der Prüfungsstelle oder dem Beschwerdeausschuss. Auch kann ein Blick in die prüfrelevanten Unterlagen oder die Verordnungsdaten der Praxis helfen, um die Überschreitungen oder vermeintlich unzulässige Verordnungen zu erklären. Schlussendlich muss der Arzt oder die Ärztin eigenverantwortlich entscheiden, ob er oder sie das Verfahren weiter betreiben, also eine Stellungnahme abgeben, in Widerspruch gehen oder vor dem Sozialgericht klagen möchte.

Um die Ärztinnen und Ärzte bestmöglich beraten zu können, sind Sie im engen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Beratungsteams.
Genau, besonders mit der Abteilung Pharmakotherapieberatung und Sprechstundenbedarfsberatung, die mich bei Rückfragen zur Verordnungsfähigkeit einzelner Präparate umfassend unterstützen; darüber hinaus ist auch der Kontakt zu der Abteilung Grundsätze Wirtschaftlichkeit sehr wichtig, die mir mit ihrem pharmazeutischen und juristischen Know-how weiterhelfen. Zudem tauschen wir uns über das aktuelle Prüfgeschehen aus. Das heißt, wenn neue Prüfanträge versandt wurden, informieren wir uns gegenseitig und stimmen dazu eine einheitliche Spruchpraxis ab.

Wie führen Sie Ihre Beratungen durch?
Die meisten Anfragen kommen per Telefon rein, ich antworte aber auch per E-Mail. So lassen sich kurze Fragestellungen zeitnah klären. Außerdem können unsere Mitglieder ausführliche Beratungsgespräche per Webex oder in unserem Service- und Beratungszentrum in Köln über das Beratungsportal buchen. Zudem halte ich regelmäßig Vorträge zum Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie Prüfverfahren und bin als Referentin in Qualitätszirkeln oder dem Kompetenzzentrum Weiterbildung Nordrhein tätig.

  • Das Interview führte Jana Meyer

Kontakt Prüfverfahrensberatung

Christine Brückner
Telefon 0221 7763 8103
E-Mail pruefverfahren@kvno.de
Termine buchbar unter kvnoportal.de