Abrechnung Arzneimittel Vertrag Honorar Verordnung KVNO aktuell Letzte Änderung: 17.07.2024 11:09 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

AOK Rheinland/Hamburg beendet Vertrag Beratung Blutzuckertestgeräte zum 30. Juni 2024

Über den seit 2014 bestehenden Strukturvertrag konnten zusätzliche Beratungsleistungen bei der Verordnung und Umstellung von Blutzuckertestgeräten beziehungsweise deren Teststreifen von teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten über die Symbolnummer (SNR) 91777 abgerechnet werden.

Die AOK Rheinland/Hamburg wird diesen Vertrag über den 30. Juni 2024 hinaus nicht weiterführen, sodass die Abrechnung nach diesem Vertrag seit 1. Juli 2024 nicht mehr möglich ist.

Zur Verordnung preiswerter Blutzuckerteststreifen und -testgeräte findet sich eine Übersicht auf der Internetseite der KV Nordrhein unter kvno.de/arzneimittel. Die Krankenkassen und die KV Nordrhein empfehlen in der Arzneimittelvereinbarung die Auswahl eines preiswerten Systems und jeweils die Verordnung eines Quartalsbedarfes oder länger, um günstige Staffelpreise zu realisieren.