Impfung KVNO aktuell Letzte Änderung: 21.09.2023 14:00 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

Aktuelle Informationen zur Grippesaison 2023/2024

In den kommenden Wochen werden sich wieder viele Patientinnen und Patienten gegen Influenza impfen lassen. Deshalb informieren wir über die aktuellen Regelungen zur Influenzaimpfung in der Grippesaison 2023/2024.

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© Alexander Raths | AdobeStock
Seit Mai ist die Corona-Impfung Bestandteil der regionalen Impfvereinbarung in Nordrhein.

Zum einen geht es um die Grippeimpfung nach der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) für Versicherte aller Krankenkassen als

  • Standardimpfung (SNR 89111),
  • Indikationsimpfung (SNR 89112) und
  • berufliche Indikationsimpfung (SNR 89112Y).

Bei der Durchführung und Abrechnung gibt es keine relevanten Änderungen zur vorherigen Impfsaison. Der Impfstoff wird nach wie vor über den Sprechstundenbedarf (SSB) bezogen.

Zum anderen gibt es zusätzlich vereinbarte Satzungsimpfungen mit einzelnen Krankenkassen außerhalb der in der SL-RL genannten Indikationen sowie Altersgruppen. Entsprechende Vereinbarungen hat die KV Nordrhein mit folgenden Krankenkasse geschlossen:

  • AOK Rheinland/Hamburg
  • BARMER
  • Bergische Krankenkasse
  • BIG direkt gesund (neu ab Grippesaison 2023/2024)
  • BKK 24
  • BKK EUREGIO
  • BKK VDN (neu ab Grippesaison 2023/2024)
  • DAK-Gesundheit
  • IKK classic
  • Kaufmännische Krankenkasse – KKH
  • mhplus-Betriebskrankenkasse
  • Mobil Krankenkasse (neu ab Grippesaison 2023/2024)
  • pronova BKK
  • Siemens-Betriebskrankenkasse
  • Techniker Krankenkasse
  • VIACTIV Krankenkasse

Die genannten Krankenkassen übernehmen die Kosten der Impfung für ihre Versicherten unter 60 Jahren ohne bestehende Indikation. Die Abrechnung erfolgt auch in diesem Jahr mit der Symbolnummer (SNR) 89112T.

Wichtig: Die Impfleistung für die gesetzlich vereinbarten Satzungsimpfungen nach der SNR 89112T kann nur in der Zeit vom 1. Oktober 2023 bis 31. März 2024 abgerechnet werden. Der Bezug des Impfstoffs erfolgt hierbei nach wie vor auf den Namen der Patientin beziehungsweise des Patienten (Muster 16) zulasten der Krankenkasse (nicht als SSB-Rezept). Eine Zuzahlung durch die Versicherten entfällt.

Impfstoffe und Vergütung

Für die Standard-Grippeimpfung bei Personen ab 60 Jahren kann in der Grippesaison 2023/2024 nur der hoch dosierte Grippeimpfstoff Efluelda zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Dieser wird in der SI-RL vorgegeben. Im Gegensatz zu den beiden vergangenen Grippesaisons gibt es keine ergänzende Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die eine Verordnung eines nicht hoch dosierten Grippeimpfstoffes für über 60-Jährige zulasten der GKV ermöglicht. Einzige Ausnahme: Für den Hochdosisimpfstoff wird ein Lieferengpass bekannt gegeben.

Für die Indikations- und beruflich bedingten Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene unter 60 Jahren stehen fünf tetravalente Grippeimpfstoffe zur Verfügung. Alle Impfstoffe können in der laufenden Saison nachbestellt werden.

Ärztinnen und Ärzte erhalten für alle Influenzaimpfungen seit dem 1. April dieses Jahres 10 Euro je Impfung, die extrabudgetär vergütet werden. Wir haben darüber in der Mai-Ausgabe der KVNO aktuell berichtet.

  • Anja Tietje und Dr. Holger Neye