Abrechnung EBM Telemedizin KVNO aktuell Letzte Änderung: 25.09.2023 09:34 Uhr

Videosprechstunden: Authentifizierungszuschlag bis Ende 2025 verlängert

Für die Authentifizierung unbekannter Patientinnen und Patienten vor Videosprechstunden erhalten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten weiterhin einen Zuschlag.

Der Bewertungsausschuss hat die zum Jahresende auslaufende Regelung bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Der Authentifizierungszuschlag ist nicht mehr notwendig, wenn den Versicherten und Praxen eine technische Lösung dafür flächendeckend zur Verfügung steht.

Ab dem 1. Januar 2026 sollen digitale Identitäten den Versicherten genauso wie die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis dienen. Bis dahin müssen Praxen die Stammdaten der elektronischen Gesundheitskarte weiterhin händisch erfassen, wenn die Patientin oder der Patient in dem Quartal oder im Vorquartal noch nicht persönlich in der Praxis war.

GOP 01444 für unbekannte Patienten

Praxen rechnen in diesen Fällen weiterhin die GOP 01444 (10 Punkte/1,15 Euro) als Zuschlag zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale ab. Der Zuschlag ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig. Der Bewertungsausschuss prüft bis zum 30. September 2025, ob eine weitere Verlängerung der Befristung für die GOP 01444 erforderlich ist.