IT Praxisinformation Letzte Änderung: 29.08.2024 12:53 Uhr

Update für Kommunikationsdienst KIM installieren

Die KBV rät dazu, das von den PVS-Anbietern bereitgestellte Update für den Kommunikationsdienst KIM 1.5 zeitnah einzuspielen.

Praxen sollten jetzt das von ihren Softwareanbietern bereitgestellte Update für den Kommunikationsdienst KIM 1.5 einspielen, rät die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Die Zulassungen der gematik für die bisherige Version 1.0 laufen je nach Anbieter spätestens Ende September aus. Aufgrund des Ablaufs der Zulassungen ist die Umstellung notwendig.

Das Update auf KIM 1.5 bringt einige Vorteile für Nutzerinnen und Nutzer: Sie können mit der neuen Software zum Beispiel deutlich größere Anhänge sicher elektronisch versenden und empfangen, beispielsweise Befunde aus bildgebenden Verfahren. Auch die automatische Zuordnung von Inhalten aus KIM-Nachrichten soll mit der neuen KIM-Version verbessert werden. Zudem wird die Einbindung des KIM-Mailclients in das Praxisverwaltungssystem erleichtert.

Mit dem nachfolgenden Update (KIM 1.5.3) wird es dann möglich sein, im Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur einfacher zu erkennen, welche Anwendungen – wie beispielsweise die eAU oder der elektronische Arztbrief – von der Empfängeradresse genutzt und verarbeitet werden können.

Auf regelmäßige Updates achten

Die KBV empfiehlt Praxen generell, die von den Herstellern bereitgestellten Updates für das Praxisverwaltungssystem (PVS) stets zeitnah einzuspielen – auch während eines laufenden Quartals. Dadurch ist sichergestellt, dass die Software immer auf dem aktuellen Stand ist und Fehler, zum Beispiel in der Abrechnung oder bei digitalen Formularen, verhindert werden.

Software-Updates umfassen neben grundsätzlichen funktionalen Neuerungen, Verbesserungen oder aktualisierten Vorgaben wie neue Gebührenordnungspositionen auch die Pflege und Weiterentwicklung des PVS. /KBV