EBM Praxisinformation Letzte Änderung: 22.08.2024 08:15 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Präanästhesiologische Untersuchung: Neue GOP in den EBM aufgenommen

Zur Abklärung der Narkosefähigkeit von Patientinnen und Patienten wird die GOP 05311 rückwirkend zum 1. Juli neu in den EBM aufgenommen.

Dies hat der Bewertungsausschuss (BA) beschlossen, nachdem zuvor eine Regelungslücke im Zusammenhang mit den Hybrid-DRG bestand.

Erfolgt nach der Hybrid-DRG-Verordnung eine präanästhesiologische Untersuchung vor einer Operation, dann ist diese Bestandteil der Fallpauschale und kann nicht separat abgerechnet werden. Findet der Eingriff dann jedoch nicht statt und ist er auch nicht im Anhang 2 des EBM aufgeführt, bestand bislang für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte keine Möglichkeit, die Leistung für die präanästhesiologische Untersuchung abzurechnen. Dies hat sich jetzt geändert.

Die neue GOP 05311 ist mit 132 Punkten (15,75 Euro) bewertet und wird extrabudgetär vergütet. Sie gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 und ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Mit weiteren EBM-Anpassungen im Zusammenhang mit den Hybrid-DRG will sich der BA bis Ende des Jahres befassen.