Arzneimittel Verordnung Praxisinformation Letzte Änderung: 22.08.2024 08:05 Uhr

Lieferengpässe im Sprechstundenbedarf

KV Nordrhein und die hiesigen Krankenkassen einigen sich auf Alternativen oder alternative Bezugswege.

Im Fall von offiziellen Lieferengpässen bei Arzneimitteln, die als Sprechstundenbedarf verordnungsfähig sind, einigen sich die KV Nordrhein und die hiesigen Krankenkassen auf Alternativen oder alternative Bezugswege.

Die letzte Anpassung betraf die Verlängerung der Regelung zu Cyclopentolat Augentropfen 1%. Augenärztinnen und -ärzte können hier noch vorübergehend Rezepturen sowie importierte Cyclopentolat Augentropfen 1 % bis zum 23. August 2024 (PZN 01491276) bzw. bis zum 15. Oktober 2024 (PZN 07617732) verordnen.

Eine Übersicht der meist zeitlich begrenzten Regelungen finden sich unter dem Reiter Lieferengpässe auf www.kvno.de/ssb.