Praxisinformation Letzte Änderung: 25.06.2024 11:29 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

Fähigkeit zum Empfang von eArztbriefen ist ab 30. Juni Pflicht

Praxen, die noch nicht über das eArztbrief-Modul verfügen, riskieren eine Kürzung der TI-Pauschale. Für das Senden und Empfangen von eArztbriefen gibt es noch einen Vergütungsanspruch.

Spätestens ab 30. Juni müssen alle Arzt- und Psychotherapiepraxen in der Lage sein, elektronische Arztbriefe empfangen zu können. Mindestanforderung an den eArztbrief ist, dass er die Versichertendaten enthalten muss, die auch beim Ersatzverfahren erhoben werden. Dazu gehören Name, Vorname, Geburtsdatum, Kostenträgerkennung, Versichertenart, Postleitzahl des Wohnortes und Krankenversichertennummer.

Die eArztbrief-Module der Praxissoftware müssen die Angaben beim eArztbrief automatisch hinzufügen. Software-Anbieter sind verpflichtet, die angepasste Software beim Quartalswechsel bereitzustellen. Damit haben empfangende Praxen dann alle notwendigen Angaben, um den eArztbrief der richtigen Person in ihrer Patientenverwaltung zuordnen zu können. Sollte es sich um einen neuen Patienten handeln, liegen alle erforderlichen Daten vor, um eine neue Patientenkartei anlegen zu können.

Kürzung der TI-Pauschale vermeiden

eArztbriefe waren zunächst eine freiwillige Anwendung, dann machte der Gesetzgeber sie mit dem Digital-Gesetz zur Pflicht. Bereits jetzt müssen Praxen über das eArztbrief-Modul verfügen. Ansonsten wird die TI-Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Von der Regelung ausgenommen sind Praxen, deren Software-Anbieter das eArztbrief-Modul noch nicht bereitgestellt hat.

Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) haben Praxen weiterhin einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung für das Senden und Empfangen von eArztbriefen über KIM (vgl. KVNO-Praxisinformation vom 26. März 2024). Sie erhalten für den Versand 28 Cent (GOP 86900) und für den Empfang 27 Cent (GOP 86901)  – maximal 23,40 Euro je Quartal und Arzt.

Die KBV informiert in einer Themenserie ausführlich über den eArztbrief und stellt weitere Infomaterialien bereit. /KBV

KBV-Themenseite eArztbrief mit Serie, Infoblatt und PraxisInfo

Richtlinie Elektronischer Brief (eArztbrief) (Stand: 17.05.2024, PDF, 161 KB)