Praxisinformation Letzte Änderung: 25.06.2024 11:12 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

DiGA-Verordnung: Zertifizierte Software spätestens ab Oktober

Die Frist zur ausschließlichen Verwendung von zertifizierter Software für die Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen wurde um drei Monate verlängert.

Praxen, die digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) mit ihrer Praxissoftware verordnen, müssen dafür spätestens ab Oktober ein von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifiziertes Produkt verwenden. Ursprünglich war geplant, dass bereits ab Juli 2024 zertifizierte Software flächendeckend dafür bereitsteht. Da dies nicht der Fall ist, wurde die Frist verschoben. DiGA-Verordnungssoftware, die bereits von der KBV zertifiziert wurde, darf auch schon vor 1. Oktober 2024 eingesetzt werden.

Digitale Gesundheitsanwendungen können seit fast vier Jahren unter bestimmten Umständen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ärztlich verordnet werden. Dies erfolgt auf dem vertragsärztlichen Formular Nummer 16, das Praxen auch für Hilfsmittel verwenden.

Informationen zum Anforderungskatalog zur Verordnung von DiGA gibt es hier:

KBV-Themenseite DiGA