Impfung Praxisinformation Covid19 Letzte Änderung: 22.08.2024 08:10 Uhr

Informationen zu COVID-Impfstoffen

Im Zusammenhang mit COVID-19-Impfungen erreichten die Berater-Teams der KV Nordrhein zuletzt vermehrt Anfragen zu den Impfstoffen ebenso wie zur Abrechnung. Eine Übersicht.

Seit Mitte August können die neuen angepassten Impfstoffe für die COVID-19-Impfung wöchentlich über Apotheken bestellt werden (wir berichteten in der Praxisinformation vom 30. Juli). Diese werden vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bezahlt und über die Großzentren und Zentrallager des Bundes bereitgestellt, daher ist ein gesonderter Bezugsweg vorgesehen. Dabei wird nicht unterschieden, ob der Impfstoff bei gesetzlich oder privat versicherten Personen eingesetzt wird.

In diesem Zusammenhang erreichten die Berater-Teams der KV Nordrhein zuletzt vermehrt Anfragen – zu den Impfstoffen ebenso wie zur Abrechnung, so dass hier noch einige Hinweise ergänzt werden sollen.

Für die Abrechnung der SARS-CoV-2-Impfungen verwenden Praxen die vorgesehenen Dokumentationsziffern 88342, 88344 und 88345 mit den dazu passenden Suffixen:

Hersteller Impfstoff
Indikation
1. Impfung
2. Impfung
3. und weitere Impfungen
BioNTech/Pfizer JN.1 angepasst
Allgemein
88345A
88345B
88345R
Beruflich
88345V
88345W
88345X
BioNTech/XBB.1.5 angepasst
Allgemein
88342A
88342B
88342R
Beruflich
88342V
88342W
88342X
Moderna XBB.1.5 angepasst
Allgemein
88343A
88343B
88343R
Beruflich
88343V
88343W
88343X
Nuvaxovid XXB. 1.5. angepasst
Allgemein
88344A
88344B
88344R
Beruflich
88344V
88344W
88344X

Die Chargennummer des Impfstoffes wird für alle Impfungen in Feld 5010 erfasst. Eine umfassende Übersicht sowie häufige Fragen und Antworten gibt es im Netz auf der Homepage der KV Nordrhein:

Übersicht zu den Dokumentationsziffern (Stand 12.08.2024)

Häufige Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung

Nähere Informationen zu den Impfstoffen, der Impfung sowie Abrechnung und Dokumentation hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zusammengestellt:

KBV: Impfungen gegen SARS-CoV-2