Praxisinformation Letzte Änderung: 11.07.2024 08:37 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

AOP: Neue Punktionsleistung in EBM aufgenommen (GOP 02344)

Die perkutane (Nadel-)Biopsie ist nun als EBM-Leistung abrechenbar. Im Rahmen des AOP-Vertrags erfolgt die Vergütung extrabudgetär.

Zum 1. Juli wird für die perkutane (Nadel-)Biopsie an Lymphknoten, Knochen, Muskeln und Weichteilen verschiedener Lokalisationen sowie an Samenbläschen, Samenleitern, Samensträngen und Nebenhoden die GOP 02344 in den EBM neu aufgenommen. Sie ist mit 137 Punkten (16,35 Euro) bewertet.

Durchführung im Rahmen des AOP-Vertrags

Die Vergütung der Leistung nach der GOP 02344 im Rahmen des AOP-Vertrags erfolgt extrabudgetär. In diesem Fall erfolgt keine zusätzliche Kennzeichnung.

Die zur GOP 02344 gehörenden Begleitleistungen werden ebenfalls extrabudgetär vergütet, müssen allerdings mit einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung versehen werden. Konkret handelt es sich um folgende Begleitleistungen:

  • GOP 33040: Sonographie der Thoraxorgane
  • GOP 33042: Abdominelle Sonographie
  • GOP 33043: Uro-Genital-Sonographie
  • GOP 33050: Gelenk-Sonographie, Sonographie von Sehnen, Muskeln, Bursae
  • GOP 33091 und 33092: Zuschlag für optische Führungshilfe
  • GOP 34430: MRT-Untersuchung des Thorax
  • GOP 34441: MRT-Untersuchung des Abdomens
  • GOP 34442: MRT-Untersuchung des Beckens

Durchführung außerhalb des AOP-Vertrags

Wenn die Leistung nach der GOP 02344 nicht im Rahmen des AOP-Vertrags erbracht wird, so muss sie bei der Abrechnung durch Angabe einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung dokumentiert werden. In diesem Fall erfolgt die Vergütung zunächst für zwei Jahre ebenfalls extrabudgetär und wird dann überprüft.

Hinweis: Sobald uns weitere Details zur Angabe der bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnungen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.