Praxisinformation Letzte Änderung: 11.07.2024 08:30 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

AOP: Nachbeobachtungen bei weiteren Eingriffen möglich

Die Abrechnungsvoraussetzung, dass bestimmte präoperative Leistungen außerhalb der durchführenden Einrichtung erfolgen müssen, ist entfallen.

KBV und GKV-Spitzenverband haben Anpassungen der Regelung zu Nachbeobachtungen in Anhang 8 des EBM beschlossen. So ist beispielsweise eine Nachbeobachtung künftig auch nach einer Lumbalpunktion (GOP 02342) möglich und abrechenbar.

Insgesamt wurden folgende Leistungen im Anhang 8 EBM ergänzt und den GOP 01500, 01501, 01502 und/oder 01503 für die Nachbeobachtung zugeordnet:

  • GOP 02302: Diagnostische Mikrokürettage (Strichkürettage) oder Aspirationskürettage
  • GOP 02342: Lumbalpunktion
  • GOP 02344: Perkutane Biopsie an mediastinalen oder paraaortalen Lymphknoten
  • GOP 34290: Angiokardiographie