Praxisinformation Letzte Änderung: 11.07.2024 08:30 Uhr Lesezeit: 1 Minuten
AOP: Nachbeobachtungen bei weiteren Eingriffen möglich
Die Abrechnungsvoraussetzung, dass bestimmte präoperative Leistungen außerhalb der durchführenden Einrichtung erfolgen müssen, ist entfallen.
KBV und GKV-Spitzenverband haben Anpassungen der Regelung zu Nachbeobachtungen in Anhang 8 des EBM beschlossen. So ist beispielsweise eine Nachbeobachtung künftig auch nach einer Lumbalpunktion (GOP 02342) möglich und abrechenbar.
Insgesamt wurden folgende Leistungen im Anhang 8 EBM ergänzt und den GOP 01500, 01501, 01502 und/oder 01503 für die Nachbeobachtung zugeordnet:
- GOP 02302: Diagnostische Mikrokürettage (Strichkürettage) oder Aspirationskürettage
- GOP 02342: Lumbalpunktion
- GOP 02344: Perkutane Biopsie an mediastinalen oder paraaortalen Lymphknoten
- GOP 34290: Angiokardiographie