Praxisinformation Letzte Änderung: 25.08.2023 12:00 Uhr Lesezeit: 3 Minuten

Angepasste Coronaimpfstoffe erwartet – Comirnaty BA.4-5 jetzt auch für Grundimmunisierung

Biontech/Pfizer, Moderna und Novavax planen, rechtzeitig zum Start in die kommende Impfsaison angepasste Coronaimpfstoffe auf den Markt zu bringen.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach nannte sogar den 18. September als wahrscheinlichen Liefertermin. Die drei Hersteller passen derzeit ihre aktuellen Impfstoffe an und bereiten sich auf deren Zulassung vor. Dabei soll es sich um Impfstoffe handeln, die sich an der Virusvariante XBB.1.5 orientieren. Derzeit ist weltweit deren Untervariante EG.5.1 auf dem Vormarsch.

Auslieferung als Einzeldosen geplant

EG.5 ist ein Nachkomme von XBB.1.9.2, der das gleiche Spike-Aminosäureprofil wie XBB.1.5 aufweist. Man geht davon aus, dass ein neuer Booster (mit XBB.1.5) gut vor schweren COVID-Erkrankungen schützen wird. Die angepassten mRNA-Impfstoffe von Biontech (Comirnaty) und Moderna (Spikevax) werden monovalent sein und voraussichtlich nur zur Auffrischimpfung zugelassen werden. Zusätzlich sollen beide Impfstoffe als Einzeldosen auf den Markt kommen, wie die Firmen gegenüber der Ärztezeitung erklärten. Dies würde die Organisation der Impfungen in den Praxen sehr erleichtern.

Wir erwarten, dass die neuen Impfstoffe weiterhin vom Bund eingekauft werden und dann auf den bekannten Wegen in den Verkehr kommen. Hierfür wurde die gesetzliche Grundlage im neuen ALBVVG (Lieferengpassgesetz) geschaffen. Danach kann der Bund bis Ende 2027 die COVID-Impfstoffe selbst beschaffen (§79 Abs. 4b AMG). Derzeit ist nicht bekannt, welche Impfstoffe über den Bund im Herbst zur Verfügung stehen werden. Über die Bestelloptionen werden wir informieren, sobald Details bekannt sind.

Comirnaty BA.4-5 jetzt auch zur Grundimmunisierung einsetzbar

Die an die Corona-Variante BA.4-5 angepassten Comirnaty-Impfstoffe von Biontech/Pfizer können nun auch bei bisher noch nicht beziehungsweise unvollständig grundimmunisierten Personen der betreffenden Altersgruppen angewendet werden. Die Zulassung wurde mit einem Beschluss der Europäischen Kommission entsprechend erweitert, wie die KBV mit Bezug auf das Paul-Ehrlich-Institut mitteilt.

Bisher waren die beiden COVID-19-Impstoffe Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 (5/5 Mikrogramm) für Kinder von fünf bis elf Jahren sowie Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 (15/15 Mikrogramm) für Personen ab zwölf Jahren nur für Auffrischimpfungen zugelassen. Nun sind die beiden Vakzine nach Auskunft des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) unabhängig vom bisherigen Impfstatus zur aktiven Immunisierung zur Vorbeugung von COVID-19 durch SARS-CoV-2 einsetzbar. Die Anwendung der an die Variante BA.4-5 angepassten Impfstoffprodukte sollte in Übereinstimmung mit den offiziellen Empfehlungen erfolgen.

Erweiterter Impfanspruch bis Ende Februar 2024

Gesetzliche Grundlage für die Impfungen ist weiterhin die COVID-19-Vorsorgeverordnung. Versicherte haben bis Ende Februar 2024 über die Regelungen des SGB V und der Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus „einen Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, wenn die Verabreichung der Schutzimpfung durch eine Ärztin oder einen Arzt für medizinisch erforderlich gehalten wird.“ Damit können auch Personenkreise geimpft werden, die nicht von der STIKO, respektive in der Schutzimpfungs-Richtlinie empfohlen werden.

Die Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt Auffrischimpfungen i.d.R. im Abstand von ≥12 Monaten zum letzten Antigenkontakt, vorzugsweise im Herbst für Personen mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe, mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko sowie Familienangehörigen und engen Kontaktpersonen von Personen unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können. Die Empfehlungen für eine weitere Auffrischimpfung sind ähnlich wie die Empfehlungen zur jährlichen Grippeimpfung (vgl. auch KVNO-Praxisinformation vom 7. Juni 2023).

Übersicht aller bestell- und lieferbaren COVID-19-Impfstoffe