Impfung KVNO aktuell Letzte Änderung: 23.09.2024 00:00 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

Zum Start der Grippesaison: Informationen zur Influenzaimpfung

Zum Beginn der Grippesaison 2024/2025 informiert die KV Nordrhein wieder über die relevanten Regelungen zur Influenzaimpfung.

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© valentinrussanov / istock

Dabei geht es zum einen um die Grippeimpfung nach der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) für Versicherte aller Krankenkassen als

  • Standardimpfung (Symbolnummer (SNR) 89111),
  • Indikationsimpfung (SNR 89112) und
  • berufliche Indikationsimpfung (SNR 89112Y).

Hinsichtlich Durchführung und Abrechnung haben sich im Vergleich zur vorherigen Impfsaison keine relevanten Änderungen ergeben. Der Impfstoff wird gemäß der SI-RL nach wie vor über den Sprechstundenbedarf (SSB) bezogen.

Daneben gibt es weiterhin zusätzlich vereinbarte Satzungsimpfungen mit einzelnen Krankenkassen über die Durchführung von Grippeschutzimpfungen im Rahmen von Satzungsleistungen außerhalb der in der SI-RL genannten Indikationen sowie Altersgruppen.

Mit folgenden Krankenkassen hat die KV Nordrhein entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen:

  • AOK R/H
  • BARMER
  • Bergische Krankenkasse
  • BIG direkt gesund
  • BKK 24
  • BKK EUREGIO
  • BKK VDN
  • DAK-Gesundheit
  • IKK classic
  • KKH Kaufmännische Krankenkasse
  • mhplus Betriebskrankenkasse
  • Mobil Krankenkasse
  • pronova BKK
  • Siemens-Betriebskrankenkasse
  • Techniker Krankenkasse
  • VIACTIV Krankenkasse

Diese Krankenkassen übernehmen die Kosten der Impfung für ihre Versicherten unter 60 Jahren ohne bestehende Indikation. Die Abrechnung erfolgt auch in diesem Jahr mit der SNR 89112T.

Wichtig: Die Impfleistung für die gesetzlich vereinbarten Satzungsimpfungen nach der SNR 89112T kann nur in der Zeit vom 1. Oktober 2024 bis 31. März 2025 abgerechnet werden. Der Bezug erfolgt hierbei als Einzelverordnung via E-Rezept auf den Namen des Patienten zulasten der Krankenkasse (nicht als SSB-Rezept). Eine Zuzahlung durch die Versicherten entfällt.

Für alle Influenzaimpfungen erhalten Ärztinnen und Ärzte seit dem 1. Januar 2024 insgesamt 10,39 Euro je Impfung, die extrabudgetär vergütet werden.

Impfstoffe in der Saison 2024/2025

Für die Standard-Grippeimpfung für Personen ab 60 Jahren kann in der Grippesaison 2024/2025 nur der hochdosierte Grippeimpfstoff Efluelda verwendet werden. So ist es in der SI-RL geregelt. Für die Impfung von Personen unter 60 Jahren stehen sechs weitere Impfstoffe zur Verfügung: Flucelvac Tetra, Fluad Tetra (zugelassen ab 50 Jahre), Influvac Tetra, Influsplit Tetra, Vaxigrip Tetra, Xanaflu Tetra. Der nasale Impfstoff Fluenz für Kinder wird nur in Einzelfällen erstattet.

Die STIKO empfiehlt in Anlehnung an die Weltgesundheitsorganisation einen dreivalenten Grippeimpfstoff. Für die aktuelle Saison 2024/2025 wird jedoch weiterhin der vorbestellte tetravalente Impfstoff verwendet.

Grippeimpfstoffe für die Standard-, Indikations- und beruflich bedingte Impfung werden als SSB bezogen. Die Impfstoffe für die zusätzlich vereinbarten Satzungsimpfungen werden auf den Namen des Patienten verordnet (siehe oben). Alle Impfstoffe können in der laufenden Saison nachbestellt werden.

Weitere Informationen hierzu finden sich unter dem Stichwort Influenzaimpfung auf der Homepage der KV Nordrhein  kvno.de sowie in der herausnehmbaren Übersicht in dieser Ausgabe.

  • HON/KVT