Vertrag Honorar KVNO aktuell Letzte Änderung: 23.09.2024 00:00 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Neuer Vertrag „Mädchensprechstunde – M1“ zum 1. Oktober 2024

Der Vertrag „Mädchensprechstunde – M1“ wurde auf Bundesebene zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Berufsverband der Frauenärzte und dem BKK Landesverband Bayern entwickelt und soll nun bundesweit umgesetzt werden.

Mit dem Vertrag sollen 12- bis 17-jährige Mädchen frühzeitig und behutsam an die frauenärztliche Versorgung herangeführt werden. Wesentlicher Bestandteil des Versorgungskonzepts und gleichzeitig Basis für das ausführliche Beratungsgespräch ist ein umfangreicher Fragebogen. Ein weiterer, aber fakultativer Bestandteil ist eine körperliche Untersuchung zur Beurteilung der Pubertätsentwicklung. Auch eine Impfberatung gehört zum Versorgungskonzept.

Gegenstand sind folgende Leistungen:

  • Aufklärung, Beratung und Einschreibung
  • Auswertung des M1-Fragebogens und fakultative Durchführung einer körperlichen Untersuchung
  • Impfmotivation gegen sexuell übertragbare Erkrankungen

Die genauen Leistungsinhalte sowie Informationen zur extrabudgetären Vergütung sind in der Anlage 7 zum Vertrag geregelt. Ab dem 1. Oktober 2024 können Praxen Versicherte einschreiben und Leistungen über diesen Vertrag abrechnen. Gynäkologinnen und Gynäkologen können ab sofort die Teilnahme am neuen Vertrag „Mädchensprechstunde M1“ beantragen.

 

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