Qualität KVNO aktuell Letzte Änderung: 18.09.2024 15:00 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Mammografie-Screening: ab 2025 meldedatenbasierte Einladung

Beim Mammografie-Screening können ab Januar 2025 auch die anspruchsberechtigten Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren über das meldedatenbasierte Einladungsverfahren angeschrieben werden.

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© Gorodenkoff / AdobeStock

Entsprechende Weichen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun im Rahmen eines Beschlusses zur Anpassung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie gestellt.

Ab dem 1. Januar 2025 sind danach alle in einem Bundesland anspruchsberechtigten Frauen regelmäßig meldedatenbasiert einzuladen. Auch die datengestützten Qualitätssicherungsmaßnahmen und die Evaluation sind dann vollumfänglich umzusetzen. Dies gilt, sofern die landesrechtlichen Voraussetzungen zur Meldedatenübermittlung für Einladungen von Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren vorliegen, der Zentralen Stelle Meldedaten bereitgestellt werden sowie die softwaretechnischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zu welchem Zeitpunkt die landesrechtlichen Voraussetzungen in Nordrhein-Westfalen feststehen und Meldedaten fließen können, ist derzeit noch in Klärung. Nach Einschätzung des G-BA wird dies Anfang kommenden Jahres der Fall sein. Ab dann entfällt auch die verpflichtende Bereitstellung des entsprechenden Informationsschreibens zur Selbsteinladung in den Screening-Einheiten sowie in hausärztlichen und gynäkologischen Praxen. Auch die technischen Voraussetzungen sollen ab 1. Januar 2025 gegeben sein: Die Software-Systeme sollen bis dahin angepasst und den Screening-Einheiten sowie Zentralen Stellen zur Verfügung gestellt werden.

 

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