Hilfsmittel Verordnung KVNO aktuell Letzte Änderung: 23.09.2024 00:00 Uhr Lesezeit: 3 Minuten

Jahresbilanz: Aufnahme der neuen Produktgruppe 30 Glukosemanagement in das GKV-Hilfsmittelverzeichnis

Bei Diabetes mellitus werden Blutzuckerwerte häufig selbstständig von Patientinnen und Patienten bestimmt und ebenso Injektionen von Antidiabetika vorgenommen.

Die erforderlichen Hilfsmittel können im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) indikationsspezifisch verordnet werden. Diese Hilfsmittel wurden bis 2023 durch die Produktgruppen (PG) 03 Applikationshilfen oder 21 Messgeräte für Körperzustände/-funktionen des GKV-Hilfsmittelverzeichnis berücksichtigt.

Zum 1. Juni 2023 hat der GKV-Spitzenverband eine neue PG 30 (Glukosemanagement) in das GKV-Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen. Diese Fortschreibung trägt dem technischen Fortschritt und den Neuerungen Rechnung, die einer verbesserten Versorgung und Risikominimierung bei insulinpflichtigen Patientinnen und Patienten dienen.

Die neue Produktgruppe, die nunmehr seit knapp 15 Monaten in Kraft ist, bündelt vor allem die bei insulinpflichtigem Diabetes benötigten Hilfsmittel. Das Jahresfazit fällt positiv aus. Zwischenzeitliche Kinderkrankheiten, dass Produkte nicht auffindbar waren, wurden beseitigt. Durch die kontinuierliche Fortschreibung des GKV-Hilfsmittelverzeichnis ist die Struktur und Abgrenzung zu anderen Produkten nun eindeutig.

Diabetes: Einer der häufigsten Diagnosen

Von 81,6 Millionen gesicherten Diagnosen im ersten Quartal 2024 liegt Diabetes mellitus Typ 2 (E11) im Bereich der Nephrologie auf Rang vier (22,5 Prozent), bei Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin (7,8 Prozent) und anderen fachärztlichen Internisten (14,1 Prozent) jeweils auf Rang fünf der Top-100-Diagnosen. Die chronischen Auswirkungen und die veranlassten Leistungen wie zum Beispiel Hilfsmittel haben im ambulanten Bereich ähnlich große Relevanz wie bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Darum soll im Folgenden ein beispielhafter Überblick der diabetestypischen Hilfsmittel des GKV-Hilfsmittelverzeichnis gegeben werden.

Verordnung diabetesspezifischer Hilfsmittel

Der Versorgungsbereich (PG 30) wird derzeit weiterentwickelt. Sollten Produkte nicht gelistet sein, finden sie sich in der PG 03. Dies gilt beispielsweise für bestimmte Insulin-Kunststoffspritzen und nichtinsulinspezifische Pen-Kanülen. Diabetesspezifische Hilfsmittel werden gemäß den Verordnungsvorgaben der Hilfsmittel–Richtlinie (vor allem §§ 6 und 7) wie folgt richtig verordnet:

  • In der Regel sind die Produktart oder die siebenstellige Hilfsmittelnummer (HiMiNr) (§ 7 Absatz 3 der Hilfsmittel–Richtlinie),
  • die Indikation/ Diagnose sowie
  • die benötigte Anzahl der Hilfsmittel anzugeben.

Sofern es sich um Einzelprodukte handelt, werden Hilfsmittel durch die zehnstellige Hilfsmittelnummer dargestellt. Dies kann etwa bei Sammelpositionen infrage kommen. Eine Begründung ist verpflichtend (§ 7 Absatz 3, Satz 3).

Beispiele bei Diabetes

Applikationshilfen sind unter anderem für medizinische subkutane Arzneimittelapplikationen (nicht vornehmlich Insulin), parenterale, enterale Ernährung und für parenterale Flüssigkeitssubstitution vorgesehen.

  • PG 03 (PG) „Applikationshilfen“ unter Abrechnungspositionen für Verbrauchsmaterialien; hierzu zählen auch Kunststoffspritzen (03.29.01.1) oder Pen-Kanülen (03.29.02.1)

Messgeräte für Körperzustände/-funktionen beinhalten Geräte zur Eigenmessung oder Überwachung von Funktionsparametern wie zur Messung des Blutdrucks oder der Sauerstoffsättigung.

  • Geräte zur Blutzuckermessung befinden sich nicht mehr in der Produktgruppe 03, sondern sind nun in der neuen Produktgruppe 30 (Glukosemanagement) abgebildet.

Hilfsmittel zum Glukosemanagement berücksichtigen verordnungsfähige Hilfsmittel, die bei insulinbehandelten Patientinnen und Patienten notwendig sein können; dies sind unter anderem Insulinspritzen und -Pens, beide zur subkutanen Anwendung.

  • Blutzuckermessgeräte zur Selbstmessung: Blutzuckermessgeräte oder HiMiNr. 30.34.02.0, Blutzuckermessgeräte mit Sprachausgabe: HiMiNr. 30.34.02.1; Blutzuckermessgeräte mit sprachgesteuerter Benutzerführung: HiMinr. 30.34.02.2
  • Sollten bestimmte Insulinspritzen nicht in der Produktgruppe 30 aufgeführt sein, kann dies an der alten Struktur liegen, da die Empfehlungen für den neuen Versorgungsbereich nicht final abgeschlossen sind. In diesen Fällen sind sie noch in der PG 03 aufgeführt.

Blutzuckerteststreifen sind keine Hilfsmittel und werden auf einem Arzneimittelrezept (Muster 16) verordnet.

  • Insulin-Pens und Insulin-Pen-Kanülen in der PG 30 (siehe Verordnungsmuster Muster 16, Insulin-Pen-Kanülen) sind in einer „Sammelgruppe“ unter Verbrauchsmaterialien gelistet; bei Einzelproduktangabe (30.99.99.1001) ist eine Begründung erforderlich.

■ PSH