Psychotherapie KVNO aktuell Letzte Änderung: 23.09.2024 00:00 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Neues QS-Verfahren zur ambulanten Psychotherapie im September in Kraft getreten

Das neue Verfahren zur Qualitätssicherung in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie) ist am 1. September 2024 mit leichter Verzögerung in Kraft getreten und wird als Verfahren 16 in die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung aufgenommen.

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© Viacheslav_Yakobchuk/AdobeStock

Die Erprobungsphase des Verfahrens startet am 1. Januar 2025 zunächst für sechs Jahre in den Bereichen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und Westfalen-Lippe. Über die Details zum QS-Verfahren hat die KVNO bereits ausführlich in der KVNO aktuell berichtet. Mit Inkrafttreten sind die betreffenden Praxen verpflichtet, Patientinnen und Patienten über die Teilnahme an dem QS-Verfahren sowie die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten zu informieren. Hierzu stellt der Gemeinsame Bundesausschuss Patienteninformationen zur Verfügung. Unter der Rubrik „Sektorenübergreifende Qualitätssicherung und QS ambulante Psychotherapie“ finden sich alle relevanten Informationen und Beschlüsse. Die KV Nordrhein informiert die psychotherapeutischen Praxen zudem gesondert über relevante Neuigkeiten.                   

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