Notdienst Service Letzte Änderung: 17.09.2024 10:21 Uhr Lesezeit: 3 Minuten

Ambulanter Notdienst im Rheinland: Kinderärztliche Videosprechstunde wird dauerhaftes Angebot

Ein Erfolgsmodell wird verstetigt: Die kinderärztliche Videosprechstunde der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) wird ab Donnerstag, den 3. Oktober, zu einem dauerhaften Versorgungsangebot im Rheinland.

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© Rawf8 / AdobeStock

Eltern erkrankter Kinder können sich künftig samstags, sonntags und feiertags jeweils zwischen 10 bis 22 Uhr online an eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt wenden, um eine ärztliche Erstmeinung zur Erkrankung ihres Kindes zu erhalten.

Die Videosprechstunden können entweder über die kostenlose Rufnummer 116 117 oder auf der KVNO-Internetseite angefragt werden. Ziel des telemedizinischen Angebotes ist es, niedrigschwellig erste Maßnahmen zu besprechen und zu klären, ob der Besuch einer Kinder-Notdienstpraxis notwendig ist oder nicht.

Wertvolles Steuerungsinstrument im Notdienst

Erstmals organisiert wurde die kinderärztliche Videosprechstunde von der KVNO über den Jahreswechsel 2022/2023, anschließend auch über weitere Brücken- und Feiertage. „Wir haben schon nach den ersten Modellversuchen festgestellt, dass wir mit der Videosprechstunde nicht nur den Eltern helfen, sondern auch wesentlich zu einer besseren Steuerung der Erkrankten beitragen können. Fast der Hälfte der Anrufenden konnte bereits mit der Erstmeinung des Kinderarztes abschließend geholfen werden. Nur etwa jedem achten Patienten wurde zum Aufsuchen einer Kindernotdienstpraxis geraten“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KVNO.

Im Ergebnis erspare das Angebot Eltern teils weitere Anfahrten zum Kinderarzt und trage darüber hinaus zur Entlastung der Notdienstpraxen bei. Diese ressourcenbewusste Nutzung der Notdienststrukturen werde laut Bergmann künftig immer mehr von Bedeutung sein. „Gerade auch mit Blick auf den kommenden Herbst und die dann sicher auch wieder allgemein steigende Zahl an Infekten wünschen wir uns eine rege Inanspruchnahme der Videosprechstunde“, ergänzt Dr. med. Carsten König, stellvertretender KVNO-Vorsitzender. „Nicht jede Erkrankung benötigt zwingend eine medizinische Versorgung in einer Praxis oder Notdienstpraxis, sondern kann alternativ auch durch telemedizinische Angebote versorgt werden.“

Ausstellung von eRezepten bei Bedarf möglich

Um das Angebot zu nutzen, werden neben einer stabilen Internetverbindung lediglich ein Smartphone, Tablet, Notebook oder ein Computer mit Kamera und Mikrofon benötigt. Während der Erstkonsultation sollte eine möglichst ruhige Umgebung ohne weitere anwesende Personen aufgesucht werden. Wie schon in der Vergangenheit haben teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, bei Bedarf ein eRezept auszustellen, das Eltern anschließend in einer Apotheke abrufen können.

Insgesamt konnte die KVNO 24 Kinderärztinnen und Kinderärzte aus der Region für die Durchführung der Videosprechstunden gewinnen. Die Arztressourcen werden in Abhängigkeit der zu erwartenden Patientenzahlen geplant. So stehen z.B. an den Weihnachtsfeiertagen mehr Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung als an normalen Wochenenden. Im Rahmen der letzten Angebotsphase der Videosprechstunde wurden allein über die Osterferien 2024 fast 500 digitale Konsultationen durchgeführt. Die Gesamtzahl der seit dem erstmaligen Angebot 2022/2023 durchgeführten Videosprechstunden beläuft sich auf rund 5.000.

Alle Informationen finden Eltern auf der KVNO-Webseite unter www.kvno.de/kinder

 

Kontakt

Christopher Schneider

KV Nordrhein
stellv. Pressesprecher

Telefon +49 211 5970 8280
E-Mail presse@kvno.de

Thomas Petersdorff

KV Nordrhein
Pressereferent

Telefon +49 211 5970 8109
E-Mail presse@kvno.de