Abrechnung Praxisinformation Letzte Änderung: 02.10.2024 08:10 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

Fettabsaugung bei schwerem Lipödem auch 2025 Kassenleistung

Die zunächst bis Ende Dezember befristete Regelung der Liposuktion beim Lipödem Stadium III wird um ein Jahr verlängert.

In schweren Fällen des Lipödems werden auch im nächsten Jahr die Kosten für die Fettabsaugung von den Krankenkassen übernommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die bis Ende Dezember befristete Regelung, wonach die Liposuktion beim Lipödem Stadium III eine Kassenleistung ist, um ein Jahr – also bis 31.12.2025 – verlängert.

Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) werden aktuell die ersten Daten der Erprobungsstudie „LIPLEG – Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II oder III“ von einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution ausgewertet. Die Studie soll die Frage beantworten, welchen Nutzen die Liposuktion im Vergleich zu einer alleinigen konservativen, symptomorientierten Behandlung hat.

Die Studienergebnisse erwartet der G-BA im Dezember. Auf Basis des neuen Wissensstandes wird dann beraten, ob die Liposuktion eine reguläre Leistung der Krankenkassen wird. Geplant ist eine Beschlussfassung Mitte 2025.

Ärzte benötigen Genehmigung

Ärztinnen und Ärzte, die eine Liposuktion beim Lipödem im Stadium III durchführen wollen, benötigen eine Genehmigung zum ambulanten Operieren (nach Paragraf 135 Absatz 2 SGB V). Wer die Indikation stellen und den Eingriff zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung vornehmen will, braucht zudem Erfahrung in der Behandlung des Lipödems.

Bei der Durchführung der Liposuktionseingriffe sind Mindestanforderungen einzuhalten. Diese hat der G-BA in der „Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem im Stadium III/QS-RL Liposuktion“ festgelegt. Laut G-BA ist auch diese Richtlinie bis Ende 2025 gültig.

Grundsätzlich gilt, dass ein operatives Fettabsaugen des Lipödems im Stadium III erst dann durchgeführt werden kann, wenn zuvor eine konservative Therapie nicht zur Linderung der Beschwerden geführt hat. Diese muss mindestens sechs Monate lang durchgeführt worden sein und kann zum Beispiel Lymphdrainage, Kompression oder Bewegungstherapie umfassen. /KBV