Verordnung Praxisinformation Letzte Änderung: 02.10.2024 08:25 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

AOK kündigt Prüfung von Verordnungen an

Die Ankündigung mit ausreichend zeitlichem Vorlauf geht auf die neue Prüfvereinbarung mit den Kassen zurück, die nach dem Motto „Beratung vor Regress“ verfährt.

Mit der neuen, seit 2024 geltenden Prüfvereinbarung konnte sich die KV Nordrhein mit den Krankenkassen auf eine deutliche Entlastung im Prüfgeschäft verständigen. Neben signifikant heraufgesetzten Bagatellgrenzen sollen die Kassen im Vorfeld neue Prüffelder ankündigen. „Beratung vor Regress“ wird so in die Tat umgesetzt.

 Die AOK Rheinland/ Hamburg hat nun angekündigt, Verordnungen zu Herzinsuffizienz, Asthma und COPD ab dem zweiten Quartal 2025 zu prüfen. Gegebenenfalls sollen Prüfanträge gestellt werden, wenn die Arzneimittel

  1. ohne ausreichende Vor- oder Zusatztherapie oder
  2. außerhalb der Indikation verordnet werden oder
  3. die definierten Höchstmengen signifikant überschritten sind.

Details zu den Prüffeldern und weitere Hinweise haben wir in einer neuen „Verordnungsinformation Nordrhein“ (VIN) zusammengestellt. Diesen finden Sie unter www.kvno.de/vin.