Impfung Praxisinformation Letzte Änderung: 21.11.2023 08:35 Uhr Lesezeit: 3 Minuten

G-BA übernimmt jüngste STIKO-Empfehlung zur Pneumokokken-Impfung in Schutzimpfungs-Richtlinie

Pneumokokken-Erkrankungen gehören zu den weltweit häufigsten bakteriellen Atemwegsinfektionen. Personen ab 60 Jahren und Personen mit Vorerkrankungen sind besonders gefährdet.

In Deutschland ist seit Anfang 2022 ein 20-valenter Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20) für Personen ab 18 Jahren zugelassen. Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) Ende September 2023 ihre bisherige Empfehlung zur Pneumokokken-Impfung angepasst hatte, entschied nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), die Änderungen auch in seine Schutzimpfungs-Richtlinie zu übernehmen. Die STIKO hatte den neuen PCV20-Impfstoff gegenüber den bisher empfohlenen Impfstoffen PPSV23 und PCV13 als überlegen bewertet.

Auf eine Impfung mit dem neuen Impfstoff PCV20 haben zukünftig Anspruch:

  • Personen ab 60 Jahren
  • Personen ab 18 Jahren mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen
  • Personen ab 18 Jahren mit beruflicher Indikation (Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen mit einer Belastung durch Metallrauch)

Für ein Inkrafttreten des Beschlusses zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie sind noch die rechtliche Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger notwendig. /G-BA