Im Juni 2019 hatten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKVSpitzenverband auf Eckpunkte geeinigt, wie mehrere Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ab September umzusetzen sind (wir berichteten). Inzwischen stehen weitere Abrechnungsdetails fest. Extrabudgetäre Vergütung erhalten Ärztinnen und Ärzte für den gesamten sogenannten Arztgruppenfall. Dazu zählen alle Leistungen einer TSVG-Konstellation, also für einen Patienten, den die Terminservicestelle (TSS) vermittelt hat, einen vom Hausarzt an einen Facharzt vermittelten Patienten, für Neupatienten und für Patienten aus der offenen Sprechstunde. Die extrabudgetäre Vergütung erhalten die Ärzte einer Arztgruppe in einer Praxis für die TSVG-Fälle, die sie innerhalb eines Quartals für Versicherte durchgeführt haben.
Die TSVG-Fälle sind in der Praxissoftware wie folgt zu kennzeichnen:
Dazu kommen zeitabhängige Zuschläge für Behandlungen der Patienten, die von der TSS vermittelt wurden. Die Höhe der Zuschläge hängt davon ab, wie lange der Patient auf den Termin warten musste.
Nehmen wir an, in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) sind zwei Urologen und zwei Chirurgen tätig. Sie rechnen bei einem Neupatienten Leistungen ab. Dann handelt es sich um zwei Arztgruppenfälle: einmal Urologie und einmal Chirurgie.
Für die Abrechnung ist es wichtig, dass in der Praxis für jede TSVG-Konstellation und jede Arztgruppe ein eigener Abrechnungsschein angelegt wird.
Kristina Bergemann | Marion Flucht
Wie ein Arztgruppenfall in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) abgerechnet wird, zeigen die folgenden Beispiele Wir gehen von einer BAG mit fünf Arztgruppen aus: HNO, Augenheilkunde, Urologie, Orthopädie und hausärztliche Versorgung
TSS-Terminvermittlung zu zwei Ärzten
Patient A wird von der Termin-Servicestelle (TSS) zum HNO-Arzt und zum Augenarzt vermittelt. Außerdem wird Patient A von seinem Hausarzt zum Orthopäden der BAG vermittelt:
Neuer Patient
Patient B ist seit zwei Jahre nicht in der Praxis gewesen. Er wird in der BAG vom HNO- und Augenarzt am 2. Oktober und vom Orthopäden einen Tag später behandelt. Im Laufe des Quartals wird der Patient von der TSS zum Urologen vermittelt. Der Patient sucht zudem den Hausarzt auf.
TSS-Terminvermittlung
Patient C erhält aufgrund einer Terminvermittlung durch die TSS einen Termin beim HNO-Arzt in der BAG.
Externer Hausarzt-Vermittlungsfall
Patient D wird von einem Hausarzt, der in einer anderen Einzelpraxis tätig ist, an den Orthopäden in der BAG vermittelt. Der Hausarzt stellt einen Überweisungsschein aus.
Interner Hausarzt-Vermittlungsfall
Patient E wird durch den Hausarzt der BAG zum Orthopäden derselben BAG vermittelt:
Offene Sprechstunde
Patient F wird im Rahmen der offenen Sprechstunde von allen Arztgruppen der BAG behandelt.